FAQ – häufige Fragen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen
Sie besitzen eine ausländische Berufsqualifikation, möchten in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten und haben viele Fragen was zu tun ist? Dann sind Sie hier richtig. Unter "FAQ – häufig gestellte Fragen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen" finden Sie zahlreiche Antworten. Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info(at)ebb-bildung.de!
Diese FAQs sind auch in folgenden Sprachen verfügbar:
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Wie kann mich IQ unterstützen, wenn ich neu in Deutschland bin?
Der deutsche Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte. Wenn Sie gerade nach Deutschland gekommen sind, um hier zu arbeiten, ist sicher manches noch neu für Sie und wirkt erst einmal kompliziert. Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung unterstützt Sie dabei, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das ist für Sie kostenlos.
Welche Angebote des Förderprogramms IQ gibt es?
IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
In manchen Berufen dürfen Sie in Deutschland nur arbeiten, wenn Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt ist. Um die Anerkennung zu bekommen, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle. Diese prüft dann, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation ist.
Das Förderprogramm IQ unterstützt Sie während des Anerkennungsverfahrens. Die Kolleg*innen in den IQ Beratungsstellen können mit Ihnen die Zeugnisse und Dokumente zusammenstellen, die Sie an die zuständige Stelle schicken müssen. Sie können Ihnen auch helfen, den Anerkennungsantrag auszufüllen und zu stellen.
Manchmal steht im Bescheid der zuständigen Stelle, dass die Gleichwertigkeit einer ausländischen Ausbildung mit der deutschen Ausbildung noch nicht vorliegt. Der Grund: Aktuell bestehen noch wesentliche Unterschiede. Sie können wesentliche Unterschiede durch eine Qualifizierung ausgleichen. Danach können Sie die volle Anerkennung erhalten.
Das Förderprogramm IQ hilft Ihnen auch, eine passende Qualifizierung zu finden.
Eine IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.
IQ Qualifizierungsbegleitungen und IQ Qualifizierungen
Im Rahmen einer IQ Qualifizierungsbegleitung unterstützen Sie IQ Mitarbeitende zum Beispiel, indem Sie einen Qualifizierungsplan für Sie erstellen. Außerdem können die IQ Mitarbeitenden Ihnen bei der Suche nach einer passenden Qualifizierung und bei der Organisation (Absprachen mit Arbeitsverwaltung, Trägern etc.) helfen. Das Angebot umfasst manchmal auch die Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten.
Das Förderprogramm IQ bietet auch selbst Qualifizierungen an, mit denen Sie zum Beispiel bei einer teilweisen Anerkennung wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen und deutschen Berufsqualifikation ausgleichen können.
Sie haben zwar keine abgeschlossene Berufsausbildung aber Berufserfahrung? Auch dann kann das Förderprogramm IQ Sie beim Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen. IQ Mitarbeitende coachen Sie, stellen Ihre informell bzw. non-formal erworbenen Kompetenzen fest und machen Sie für Arbeitgeber sichtbar. Das steigert Ihre Chancen, einen Job zu finden, der zu Ihrem Können und ihren praktischen Erfahrungen passt.
IQ Qualifizierungsbegleitungen, IQ Qualifizierungen und weitere Angebote von IQ finden Sie hier.
Beratung zu Faire Integration
Das IQ Angebot Faire Integration berät zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen. Es richtet sich an Geflüchtete oder aus einem Drittstaat (außerhalb der EU) nach Deutschland eingewanderte Personen, die schon in Deutschland arbeiten. Sie können sich aber auch an Faire Integration wenden, wenn Sie noch nicht nach Deutschland eingereist sind, und Informationen zu sozial- und arbeitsrechtlichen Themen brauchen.
Wenn Sie zum Beispiel Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag haben oder zu einer Kündigung, können Sie sich an eine Beratungsstelle von Faire Integration wenden. Die Beratung gibt es in allen Bundesländern. Sie ist kostenlos, anonym und wird in vielen Sprachen angeboten. Auf der Internetseite von Faire Integration gibt es auch viele Informationen und Materialien zum Arbeitsrecht.
Mehr zum IQ Angebot Faire Integration und zur Beratungsstellensuche finden Sie hier unter faire-integration.de.
Wann brauche ich keine Anerkennung?
Unsere Kolleg*innen in der IQ Anerkennungsberatung werden häufig gefragt:
Kann man auch ohne Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in Deutschland arbeiten?
Die Antwort: Ja, in bestimmten Fällen ist das möglich. In nicht reglementierten Berufen können Sie auch ohne Anerkennung arbeiten, denn dort gibt es keine staatlichen Regelungen für die Berufszulassung. Nicht reglementierte Berufe sind zum Beispiel die Berufe im Handwerk.
Manchmal müssen Sie aber auch für eine Beschäftigung in nicht reglementierten Berufen eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation nachweisen. Das hat etwas mit dem Aufenthaltsrecht in Deutschland zu tun: In bestimmten Fällen brauchen Sie die Anerkennung zum Beispiel, um ein Visum bzw. eine Arbeitserlaubnis für Deutschland zu bekommen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten!
Wenn Sie noch nicht in Deutschland sind, kann Ihnen die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ weiterhelfen.
Wenn Sie schon in Deutschland wohnen, können Sie sich von unseren Kolleg*innen im Netzwerk IQ beraten lassen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Übrigens: Auch in nicht reglementierten Berufen kann es sich für Sie lohnen, Ihre Berufsausbildung oder Hochschulausbildung aus dem Ausland in Deutschland anerkennen zu lassen. Mit einer Anerkennung haben Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und erhalten eine bessere Bezahlung.
Informationen zur Anerkennung Ihres Berufes finden Sie im Anerkennungsfinder auf dem Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“.
Hilfreiche Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland finden Sie auch auf dem mehrsprachigen Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“.
Wann brauche ich immer die Anerkennung?
Wenn Sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, brauchen Sie immer die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation. Denn für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. In diesen ist geregelt, dass der Beruf nur ausgeübt werden darf, wenn bestimmte Qualifikationen nachgewiesen wurden. Reglementierte Berufe sind beispielsweise alle Heilberufe, aber auch Lehrer*in oder Architekt*in.
Für Personen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz gibt es in einigen reglementierten Berufen Erleichterungen bei der Anerkennung: die so genannte automatische Anerkennung. Diese ist möglich, da sich die genannten (Mitglieds-) Staaten auf einheitliche Standards in der Ausbildung geeinigt haben, die Qualifikationen also vergleichbar sind. Wichtig: Voraussetzung für die automatische Anerkennung ist, dass die Ausbildung in einem Staat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz gemacht wurde.
Die automatische Anerkennung gibt es für folgende Berufe:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Apotheker
- Gesundheits- und Krankenpfleger/innen (allgemeine Pflege)
- Hebammen/Entbindungspfleger
- Architekten
Wichtig! In manchen reglementierten Berufen gibt es Jobs, in denen Sie auch ohne Anerkennung arbeiten können. Sie haben einen ausländischen Abschluss als Ingenieur*in? Dann können Sie in bestimmten Fällen auch ohne Anerkennung in einem Ingenieurbüro beschäftigt werden. Allerdings dürfen Sie sich dann nicht Ingenieur*in nennen, denn diese Berufsbezeichnung ist in Deutschland besonders geschützt.
Auch für den reglementierten Beruf Lehrer*in gibt es Wege, ohne Anerkennung zu arbeiten, zum Beispiel in Privatschulen, als Nachhilfelehrer*in oder in der Erwachsenenbildung. In den IQ Themendossiers „Berufsanerkennung für Ingenieur*innen“ bzw. „Berufsanerkennung für Lehrer*innen“ finden Sie weitere hilfreiche Informationen zu diesen Tätigkeitsfeldern.
Der Anerkennungsfinder auf dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ zeigt Ihnen an, ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist.
Alternativ können Sie für die Suche auch die Datenbank der reglementierten Berufe der Europäischen Kommission nutzen.
Was kann ich tun, wenn ich eine teilweise Anerkennung bekommen habe?
Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation bei der zuständigen Stelle stellen, prüft diese: Ist Ihre Ausbildung gleichwertig mit der deutschen Ausbildung? Das Ergebnis dieser Prüfung teilt Ihnen die zuständige Stelle in einem Bescheid mit.
Manchmal steht im Bescheid der zuständigen Stelle, dass die Gleichwertigkeit einer ausländischen Ausbildung mit der deutschen Ausbildung noch nicht vorliegt. Der Grund: Aktuell bestehen noch wesentliche Unterschiede. Dieses Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird auch „teilweise Anerkennung“ genannt. Eine Erklärung dafür kann zum Beispiel sein, dass eine ausländische Ausbildung kürzer als die deutsche ist und weniger Unterrichtsstunden umfasst. Oder dass bestimmte Ausbildungsinhalte in der ausländischen Ausbildung fehlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine teilweise Anerkennung bekommen haben? Sie können wesentliche Unterschiede durch eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Anpassungsqualifizierung ausgleichen. Danach können Sie die volle Anerkennung erhalten.
Ausgleichsmaßnahmen in reglementierten Berufen
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können sie die volle Anerkennung in einem reglementierten Beruf bekommen. Das ist wichtig, denn ohne die volle Anerkennung dürfen Sie in einem reglementierten Beruf in Deutschland nicht arbeiten. Reglementiert sind in Deutschland zum Beispiel alle Heilberufe, aber auch Lehrer*in oder Architekt*in. Wenn Sie die volle Anerkennung erlangen möchten, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Kenntnisprüfung zu wählen. Sie müssen sich für eine dieser Alternativen entscheiden.
In einem Anpassungslehrgang lernen Sie Ausbildungsinhalte, die Ihnen noch fehlen. Welche das sind und wie lange der Anpassungslehrgang dauert, steht im Bescheid der zuständigen Stelle.
Mit einer Kenntnisprüfung können Personen in reglementierten Heilberufen wesentliche Unterschiede ausgleichen. Meistens hat die Kenntnisprüfung einen mündlichen und einen praktischen Teil, in dem jeweils Ausbildungsinhalte der deutschen Abschlussprüfung geprüft werden.
Anpassungsqualifizierung in nicht reglementierten Berufen
Mit einer Anpassungsqualifizierung können sie die volle Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf erhalten. In diesen Berufen können Sie in bestimmten Fällen zwar auch ohne Anerkennung arbeiten. Aber die Anerkennung hat für Sie Vorteile. Wenn Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt ist, ist sie mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt für Sie: Sie haben bessere Chancen, eine passende Arbeitsstelle zu finden, und Sie können mehr Geld verdienen.
Unterstützung durch das Förderprogramm IQ
Das Förderprogramm IQ kann Sie auf dem Weg zur vollen Anerkennung unterstützen:
→ Einige Vorhaben von IQ bieten selbst Qualifizierungen an, mit denen Sie die volle Anerkennung erhalten können. Solche Qualifizierungen gibt es sowohl für reglementierte als auch für nicht reglementierte Berufe.
→ Im Angebot des Förderprogramms IQ gibt es auch Qualifizierungsbegleitungen. IQ Mitarbeiter*innen beraten und unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Qualifizierungen, Hospitationen oder Praktika und beim Berufseinstieg.
Eine Übersicht über solche IQ Angebote finden Sie hier.
Kann ich den Antrag auf Anerkennung auch online stellen?
Ja, in bestimmten Berufen und Regionen ist das möglich. Beispiele sind
- Ärztin/Arzt
- Lehrerin/Lehrer
- Erzieherin/Erzieher
Schrittweise sollen weitere Berufe hinzukommen, in denen der Antrag auf Anerkennung online möglich ist. Eine Übersicht (Stand Dezember 2024) zu den Berufen und Regionen bzw. Bundesländern, in denen Onlineanträge bereits möglich sind, finden Sie hier:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/antragsservice-stand-anbindung.php
Sie fragen sich, wie die digitale Antragstellung genau funktioniert? Das geht so:
1. Auf dem Anerkennungsportal geben Sie im Anerkennungs-Finder Ihren Beruf und weitere Angaben wie zum Beispiel Ihren Wohnort und Ihr Ausbildungsland ein.
2. Im letzten Schritt zeigt Ihnen der Anerkennungsfinder „Ihr Verfahren im Detail“ an. Dort steht auch, wer die zuständige Stelle ist, an die Sie Ihren Antrag schicken müssen. Wenn das bereits digital möglich ist, gibt es einen Button „Onlineantrag“.
3. Nach dem Klick auf den Button „Onlineantrag“ werden Sie auf die Internetseite berufsanerkennung-antragsservice.de geleitet.
4. Auf berufsanerkennung-antragsservice.de melden Sie sich an und werden Schritt für Schritt beim Ausfüllen des Onlineantrags und beim Hochladen von notwendigen Unterlagen und Dokumenten begleitet. Zahlreiche Hilfetexte unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags.
5. Wenn Sie alle Felder ausgefüllt haben, wird ihnen eine Übersicht Ihrer Angaben angezeigt. Stimmen alle Angaben und sind die notwendigen Dokumente hochgeladen, stellen Sie den Antrag: Sie klicken einfach auf den Button „Einreichen“.
Wie Sie den Antrag auf Anerkennung online stellen, wird auch in drei Videos erklärt, die Sie hier auf dem Anerkennungsportal finden:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennung-bekommen.php#module10467
Kostet das Anerkennungsverfahren Geld?
Ja, über die genauen Kosten für das Anerkennungsverfahren informiert Sie die zuständige Stelle. Das ist die Behörde oder Institution, bei der Sie den Antrag auf Anerkennung einreichen müssen.
Leider ist eine pauschale Aussage zu den Kosten nicht möglich. Die Kosten sind nämlich je nach Beruf und individuellem Fall unterschiedlich. Oft entstehen auch Kosten durch notwendige Übersetzungen oder Beglaubigungen von Dokumenten.
Gut zu wissen: Bei diesen Kosten können Sie finanzielle Unterstützung erhalten.
Wichtig: In der Regel müssen Sie den Antrag auf finanzielle Förderung stellen, bevor Sie den Anerkennungsantrag einreichen!
Je nach individuellem Fall, können unterschiedliche Institutionen finanzielle Unterstützung bereitstellen. Manchmal kann die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter Kosten übernehmen.
Eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung ist der Anerkennungszuschuss des Bundes. Zielgruppe sind Personen, die zwar eine Arbeitsstelle, aber nicht genug Geld für die Kosten des Anerkennungsverfahrens haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Personen Unterstützung bei den Kosten für das Verfahren, Übersetzungen oder Beglaubigungen bekommen.
Weitere Informationen zum Anerkennungszuschuss finden Sie hier:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/anerkennungszuschuss.php
In Hamburg gibt es ein Stipendienprogramm für Menschen, die eine Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Deutschland anstreben. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank stellt dafür unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse und Darlehen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu dem Stipendienprogramm finden Sie hier:
https://www.ifbhh.de/programme/privatkunden/qualifizieren-und-ausbilden/qualifizieren-und-ausbilden/stipendienprogramm-zur-anerkennung-von-auslaendischen-berufsabschluessen
Wo erhalte ich Unterstützung während einer Qualifizierung?
In vielen deutschen Städten und Regionen gibt es IQ Qualifizierungsbegleitungen. Das sind Angebote des Förderprogramms IQ, die Sie unterstützen, während Sie an einer der vielfältigen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, die es gibt. Die Qualifizierungsmaßnahme selbst ist nicht Teil der IQ Qualifizierungsbegleitung. Die Qualifizierung absolvieren Sie bei einem anderen Bildungsträger. IQ Qualifizierungsbegleitungen gibt es sowohl für reglementierte als auch für nicht reglementierte Berufe. Teilweise sind die IQ Angebote auch auf bestimmte Berufe, Berufsfelder oder Studienfächer zugeschnitten.
In reglementierten Berufen dürfen Sie in Deutschland nur arbeiten, wenn Sie die volle Anerkennung erhalten haben. Wenn das noch nicht der Fall ist, können Sie wesentliche Unterschiede durch eine Qualifizierungsmaßnahme ausgleichen. In den reglementierten Berufen heißen solche Qualifizierungen Anpassungslehrgang. In einem Anpassungslehrgang lernen Sie Ausbildungsinhalte, die Ihnen noch fehlen.
In den nicht reglementierten Berufen können Sie die volle Anerkennung mit einer Anpassungsqualifizierung bekommen. In diesen Berufen können Sie in bestimmten Fällen zwar auch ohne Anerkennung arbeiten. Aber die Anerkennung hat für Sie Vorteile. Wenn Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt ist, ist sie mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt für Sie: Sie haben bessere Chancen, eine passende Arbeitsstelle zu finden und Sie können mehr Geld verdienen.
Wie sieht die Unterstützung durch das Netzwerk IQ im Rahmen einer Qualifizierungsbegleitung konkret aus?
- Die IQ Qualifizierungsbegleitungen unterstützen Sie mit dem Ziel, dass Sie eine qualifikationsadäquate Beschäftigung aufnehmen oder die volle Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses erreichen. IQ Mitarbeitende begleiten Sie während der gesamten Maßnahme.
- Im Rahmen der Qualifizierungsbegleitung unterstützen Sie IQ Mitarbeitende zum Beispiel, indem Sie einen Qualifizierungsplan für Sie erstellen. Außerdem können die IQ Mitarbeitenden Ihnen bei der Suche nach einer passenden Qualifizierung und bei der Organisation (Absprachen mit Arbeitsverwaltung, Trägern etc.) helfen. Das Angebot umfasst manchmal auch die Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten.
Eine passende IQ Qualifizierungsbegleitung in der Nähe Ihres Wohnortes finden Sie hier.
Wer hilft mir bei Problemen im Job und informiert mich zu Arbeitsrechten?
Das Beratungsangebot der Fairen Integration im Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung richtet sich an Menschen aus Drittstaaten (außerhalb der EU) und Geflüchtete, die in Deutschland leben und arbeiten.
Beratungsstellen von Faire Integration
Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten oder haben Probleme im Job, können Sie sich an die Beratungsstellen von Faire Integration wenden. Die Berater*innen helfen Ihnen bei sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen, die direkt mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen; zum Beispiel bei Fragen zu Arbeitsverträgen, Lohn, Kündigungen, Leiharbeit, Arbeitsunfällen und vielen mehr.
Die Beratung ist kostenlos, anonym und wird in verschiedenen Sprachen angeboten. Die Berater*innen unterstützen Sie durch Informationen, Sichtung von Arbeitsdokumenten oder bei der Kommunikation mit Arbeitgebenden und Behörden. Sie helfen Ihnen, Ihre Rechte in Deutschland zu verstehen und wahrzunehmen.
Die Faire Integration Beratungsstellen gibt es in allen Bundesländern:
https://www.faire-integration.de/de/topic/11.beratungsstellen.html
Auf der Internetseite von Faire Integration gibt es auch viele Informationen und Materialien zum Arbeitsrecht:
https://www.faire-integration.de/de/topic/17.faq.html
Bei allgemeinen Fragen zur Fairen Integration können Sie sich jederzeit an die Fachstelle Faire Integration wenden:
Welche Berufe sind in Deutschland besonders gefragt?
Es gibt in Deutschland eine Reihe von Berufen, in denen es Fachkräfteengpässe gibt.
Um diese so genannten Engpassberufe zu bestimmen, schauen sich die Statistik-Expert*innen der Bundesagentur für Arbeit jedes Jahr mehrere Indikatoren an. Wenn es in bestimmten Berufen zum Beispiel lange dauert, um eine offene Stelle wieder zu besetzen, kann dies ein Hinweis auf einen Fachkräfteengpass sein. Ist die Arbeitslosenquote in einem Beruf sehr niedrig, deutet das ebenfalls darauf hin, dass Personen mit diesem Beruf auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt sind.
Laut Bundesagentur für Arbeit fehlten 2023 in folgenden Berufen besonders viele Fachkräfte:
- Pflege- und Gesundheitsberufe
- Berufe im Handwerk
- Berufskraftverkehr
- Berufe in der Kinderbetreuung und der Sozialpädagogik
- Berufe im IT-Bereich
- Berufe in der Bauplanung
- Gastronomieberufe
Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation und möchten in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten? Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten!
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie unter anderem bei Fragen zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation, zum Deutschlernen und beim Einstieg in den Arbeitsmarkt:
https://www.arbeitsagentur.de/k/working-in-germany
Wenn Sie schon in Deutschland wohnen, können Sie sich von unseren Kolleg*innen im Netzwerk IQ beraten lassen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:
Beratungsstellen des Netzwerks IQ
Wie unterstützt IQ Unternehmen?
Unternehmen, die internationale Fachkräfte beschäftigen möchten, kann das Netzwerk IQ – Integration durch Qualifizierung auf vielfältige Weise unterstützen. Wie sehen die Angebote des Netzwerks IQ konkret aus?
Das Netzwerk IQ berät insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu den Möglichkeiten und Abläufen der Fachkräfteeinwanderung. Die Beratung umfasst alle Schritte von der Rekrutierung bis zur Beschäftigung von internationalen Fachkräften:
- Gewinnung von Fachkräften
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Organisation und gegebenenfalls Finanzierung von Qualifizierungen
- Einreise und Beschäftigung in Deutschland
Unternehmen und Institutionen, die ausländische Fachkräfte einstellen, kann das Netzwerk IQ auch zur betrieblichen Integration wie zum Onboarding von neuen Mitarbeitenden, zu migrationsspezifischen Einarbeitungskonzepten und zum Umgang mit Diversität und Diskriminierung beraten.
In einigen Regionen koordiniert das Netzwerk IQ auch Verbundprojekte zur Rekrutierung ausländischer Fachkräfte in regionalen Engpassbranchen für KMU; diese Projekte führt das Netzwerk IQ in Kooperation mit der Arbeitsverwaltung und regionalen Fachinformationszentren Einwanderung durch.
Weitere Informationen zu den IQ Angeboten für Unternehmen und Arbeitsakteure finden Sie hier:
IQ Angebote für Unternehmen
Was ist eine Anerkennungspartnerschaft?
Bei einer Anerkennungspartnerschaft können Sie nach Deutschland einreisen und hier arbeiten, ohne dass ihre ausländische Berufsqualifikation vorher anerkannt wurde. Das funktioniert wie folgt:
Sie haben aus dem Ausland einen Arbeitgeber gefunden, der Sie einstellen möchte. Damit Sie im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft nach Deutschland kommen können, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung schließen:
Sie verpflichten sich, spätestens nach der Einreise die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation bei der zuständigen inländischen Anerkennungsstelle anzustoßen. Ihr Arbeitgeber verpflichtet sich, Sie bei der Anerkennung zu unterstützen. Das kann zum Beispiel wichtig sein, wenn Sie eine Qualifizierungsmaßnahme benötigen, um die volle Anerkennung in Deutschland zu bekommen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen dann die Teilnahme daran ermöglichen. Das gleiche gilt für Sprachkurse.
Wenn Ihr Beruf in Deutschland nicht reglementiert ist, können Sie hier sofort als Fachkraft eine Beschäftigung ausüben. Nicht reglementiert sind zum Beispiel Berufe im Handwerk.
Ist Ihr Beruf in Deutschland reglementiert, geht das noch nicht. Dann dürfen Sie bis zur Anerkennung bestimmte Tätigkeiten noch nicht ausüben. Oder diese Tätigkeiten sind nur unter Aufsicht erlaubt. Reglementiert sind zum Beispiel Berufe im Gesundheitswesen wie Mediziner*in oder Krankenpfleger*in.
Wenn Sie eine Anerkennungspartnerschaft anstreben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie brauchen eine mindestens zweijährige Ausbildung oder einen Hochschulabschluss.
- Ihre Ausbildung oder Ihr Studium muss im Ausbildungsland staatlich anerkannt sein. Das weisen Sie wie folgt nach: Für Ihren Hochschulabschluss brauchen Sie eine Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Wenn sie einen Berufsabschluss haben, können Sie bei der ZAB online eine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) beantragen.
- Sie brauchen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau A2.
- Ihr Arbeitgeber muss für eine Anerkennungspartnerschaft geeignet sein. Handelt es sich zum Beispiel um einen Handwerksbetrieb, muss er in die so genannte Handwerksrolle eingetragen sein und eine Ausbildungsberechtigung haben.
Ziel der Anerkennungspartnerschaft ist, dass Sie das Anerkennungsverfahren in Deutschland mit der vollen Anerkennung beenden. Dafür haben Sie maximal 3 Jahre Zeit.
Weitere Informationen zur Anerkennungspartnerschaft und zum Visum zur Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland/anerkennungspartnerschaft
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/visum-anerkennungspartnerschaft
Welche Möglichkeiten habe ich in Deutschland mit einem ausländischen Abschluss in der Kinderbetreuung?
Für ausländische Fachkräfte mit Qualifikationen in den Bereichen Erziehung, Lehre, Sozialpädagogik, usw. gibt es mehrere Möglichkeiten, in Deutschland tätig zu werden.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vom Netzwerk IQ zu Ihren Möglichkeiten beraten! Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.
1. Berufliche Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikation
Die meisten Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen (Kita) haben in Deutschland einen Abschluss als Erzieher*in oder Kindheitspädagog*in. Der Beruf Erzieher*in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung, die mit einer staatlichen Prüfung abschließt. Auf den Beruf Kindheitspädagog*in bereiten Bachelor- und Masterstudiengänge vor, die an Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen angeboten werden.
Wichtig: Die Berufe Erzieher*innen und Kindheitspädagog*innen sind in allen Bundesländern reglementiert. Wer die Ausbildung nicht in Deutschland gemacht hat und in dem Beruf arbeiten möchten, braucht eine berufliche Anerkennung.
Voraussetzung für die Anerkennung ist ein Berufsabschluss oder ein Studium im Bereich Frühpädagogik im Heimatland. Andere Abschlüsse wie Lehramt oder Heilpädagogik werden nicht anerkannt. In einigen Bundesländern werden gute Deutschsprachkenntnisse gefordert.
In vielen Fällen erhalten Fachkräfte mit einem ausländischen Abschluss im Bereich Kinderbetreuung nicht sofort die volle Gleichwertigkeit. In diesen Fällen müssen sie meistens einen Anpassungslehrgang machen, um fehlende Kenntnisse nachzuweisen. Solche Anpassungslehrgänge bietet auch das Förderprogramm IQ an. Mehr Informationen zu diesen IQ Angeboten finden Sie in der Antwort auf die nächste Frage der FAQ.
2. Beschäftigung als pädagogische Fachkraft in Kindertagesstätten (Kitas) ohne berufliche Anerkennung
In vielen Bundesländern können ausländische Fachkräfte mit frühpädagogischen Qualifikationen auch ohne eine Anerkennung als pädagogische Fachkraft in Kitas arbeiten. Oft reicht ein Studium in einem passenden Fach im Heimatland. Die Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte stehen in den Kita-Gesetzen der Länder oder Verordnungen. Manchmal reicht eine positive Zeugnisbewertung des ausländischen Studiums, um in einer Kita zu arbeiten. Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse ist eine Bescheinigung, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt wird. Sie stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein.
Wichtig, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen möchten: Die Erlaubnis zur Beschäftigung in der Kinderbetreuung ist in der Regel an das Bundesland gebunden, nach dessen Bestimmungen der (Quer-) Einstieg in dieses Berufsfeld erfolgte.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Landes-Familienministerien.
3. Beschäftigung in einem nicht reglementierten Beruf
Pädagogische Fachkräfte können ohne berufliche Anerkennung in einem nicht reglementierten Beschäftigungsfeld arbeiten. Solche Einsatzmöglichkeiten im pädagogischen Bereich sind zum Beispiel:
Betreuung in der Ganztagsschule: Dies umfasst unter anderem die Hausaufgaben- und Mittagsbetreuung. In vielen Ländern werden Schulbetreuer*innen dringend gesucht.
Vertretungs- bzw. Aushilfskraft in Kindertagesstätten: Diese Arbeit kann ein guter Einstieg in die Kita-Arbeit sein.
Bei all diesen Beschäftigungsfeldern sind gute Deutschkenntnisse notwendig, mindestens B2 – C1.
4. Tätigkeit als Tagespflegekraft
Eine weitere Möglichkeit, in der Kinderbetreuung tätig zu werden, ist die Arbeit als Tagespflegeperson. Hierbei werden 3-5 Kinder im Vorschulalter im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen betreut. Die Tagespflegepersonen arbeiten meist selbständig.
Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine Erlaubnis des örtlichen Trägers der Jugendhilfe und die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs. In den meisten Bundesländern umfasst dieser Kurs (mindestens) 160 Unterrichtseinheiten. Für die Teilnahme an der Qualifizierung muss in der Regel ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf B1- oder B2-Niveau vorgelegt werden.
Mehr Informationen:
https://gruenderplattform.de/geschaeftsideen/tagesmutter-werden
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94152/f1e690bfc8f6930a7952939d9051a979/kindertagespflege-neue-berufliche-perspektive-data.pdf
Welche IQ Qualifizierungen gibt es im Bereich Kinderbetreuung?
Fachkräfte mit einem ausländischen Abschluss im Bereich Kinderbetreuung bekommen manchmal nicht sofort die volle Gleichwertigkeit. In diesen Fällen müssen die Antragstellenden meistens einen Anpassungslehrgang machen, um fehlende Kenntnisse nachzuweisen.
Außerdem gibt es so genannte Brückenmaßnahmen, die Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen auf Tätigkeiten in der Kinderbetreuung ohne eine Anerkennung vorbereiten.
Im Förderprogramm IQ gibt es beispielsweise folgende Angebote:
Projekt: Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik als Arbeitsmärkte der Zukunft für zugewanderte Akademiker*innen in Köln
Zielgruppe: zugewanderte Akademiker*innen mit einem Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit, Kindheitspädagogik oder einem ähnlichen Studienfach.
Voraussetzungen: deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
Inhalte und Aufbau: Das Projekt bietet zwei Programme an:
Erstens eine Brückenmaßnahme, die vier Bausteine umfasst: Kenntnisse über den deutschen Arbeitsmarkt, ein Mentoringprogramm mit Praktiker*innen, die Vermittlung von Praxisbesuchen und Hospitationen sowie einen Empowerment-Workshop
Zweitens einen Anpassungslehrgang in Form einer Qualifizierungsbegleitung, die bei dem Weg zur staatlichen Anerkennung unterstützt. Hierfür ist der Anerkennungsbescheid eine Voraussetzung.
Mehr Informationen: www.th-koeln.de/iqwest-thk und https://www.iq-nrw-west.de/hingeschaut-blog/2024-09-11-auftakt-mentoring-thkoeln
Projekt: IQ Kita in Rheinland-Pfalz in Koblenz
Zielgruppe: internationale pädagogische Fachkräfte, meist mit einem pädagogischen Studienabschluss
Voraussetzungen: Zeugnisbewertung für den ausländischen Hochschulabschluss von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Inhalte und Aufbau: Das Projekt beim Caritasverband Koblenz e. V. bereitet die Teilnehmer*innen auf eine Beschäftigung in einer Kindertagesstätte (Kita) vor. In Rheinland-Pfalz können pädagogische Fachkräfte in Kitas auch ohne eine Anerkennung beschäftigt werden. Es reicht eine ZAB-Bescheinigung. In der Qualifizierung wird über die Arbeitsabläufe und Aufgaben einer pädagogischen Fachkraft informiert und es werden berufliche Handlungskompetenzen vermittelt. Zudem wird die pädagogische Fachsprache vermittelt.
Mehr Informationen: https://www.caritas-koblenz.de/hilfe-und-beratung/menschen-mit-migrationsgeschichte/projekt-iq-kita-in-rlp/projekt-iq-kita-in-rlp
Projekt: Pädagogische Fachkräfte für Thüringen – Wege in den Arbeitsmarkt
Zielgruppe: pädagogische Fachkräfte mit einem im Ausland erworbenen Abschluss (berufsfachschulische und akademische Abschlüsse), die die volle Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses bzw. eine Arbeit als pädagogische Fachkraft anstreben
Voraussetzungen: Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des GER
Inhalte und Aufbau: Der Anpassungslehrgang dauert 6 Monate und gliedert sich in Fachtheorie, ein Fachpraktikum und Coaching/Mentoring während der Praxisphase. Die Fachtheorie umfasst die Förderung und Vertiefung der Kommunikationsfähigkeiten in der Fachsprache „Pädagogik“, den Erwerb methodisch-didaktischer Fähigkeiten sowie den Ausgleich von Wissensdefiziten hinsichtlich der Strukturen, Gesetze und fachlichen Diskurse in Deutschland bzw. Thüringen.
Mehr Informationen: https://ibs-thueringen.de/projekt/erzieherinnen-erzieher-und-paedagogische-fachkraefte-fuer-thueringen/
Projekt: Brückenmaßnahme für zugewanderte Pädagog*innen, IQsA – Integrierte Qualifizierung in sozialpädagogische Arbeitsfelder, Bremen
Zielgruppe: zugewanderte Pädagog*innen, die als pädagogische Fachkraft in Kita und Krippe tätig werden möchten
Voraussetzungen: im Ausland erworbener Universitäts- oder Fachhochschulabschluss wie beispielsweise Psychologie, (Sozial-) Pädagogik, Musikpädagogik, Lehramt, Grundschullehramt, Erziehung und gute Deutschkenntnisse (Niveau B2)
Inhalte und Aufbau: Mit der Maßnahme können sich die Teilnehmenden in acht Monaten zur pädagogischen Fachkraft für die Gruppenleitung in Kindertageseinrichtungen qualifizieren. Ziel ist es, bei den bereits vorhandenen sozialen bzw. pädagogischen Qualifikationen anzusetzen und die Teilnehmenden über ein differenziertes Modulkonzept zur pädagogischen Fachkraft nachzuqualifizieren. Bei erfolgreichem Abschluss dürfen die Teilnehmenden in Bremen auf Dauer in der Funktion als Gruppenleitung in Kitas tätig sein.
Mehr Informationen: https://www.pbwbremen.de/kurse/paedagogik/sozialpaedagogik/brueckenmassnahme/
Projekt: InLiQua – Internationale Lehrkräfte in Qualifizierung, Hamburg
Zielgruppe: Lehrkräfte mit ausländischen Abschlüssen und Berufserfahrung als Lehrer*in, deren Qualifikation in Deutschland nicht anerkannt wurde. Auch Teilnehmende mit Bachelor-Abschluss oder Studium eines Faches, deren Qualifikation in Hamburg teilweise anerkannt wurde, können teilnehmen.
Inhalte und Aufbau: Ziel des interdisziplinären Projektes bei der passage gGmbH ist es, die Teilnehmenden auf eine Beschäftigung in der schulischen Ganztagsbetreuung oder als Assistenz-/Vertretungslehrkraft in der Grundschule vorzubereiten. Die Qualifizierung gliedert sich in vier Module: Grundlagen der pädagogischen Arbeit, Pädagogik, Psychologie und Recht. Ergänzende Inhalte umfassen Kommunikation im Beruf, Projektarbeit, Medienkompetenz und interkulturelle Kompetenz. Praktische Erfahrungen sammeln die Teilnehmenden während ihrer Einsätze in Schulen.
Mehr Informationen: https://hamburg.netzwerk-iq.de/angebote-fachkraefte/inliqua
Projekt: BRIDGE – Qualifizierungsbegleitung in Ostwürttemberg
Zielgruppe: Das Projekt richtet sich an Menschen in Ostwürttemberg
• mit einer Teilanerkennung ihres Berufsabschlusses, die auf dem Weg zur vollen Anerkennung begleitet werden wollen,
• mit akademischen Abschlüssen, die bei der beruflichen Integration in eine qualifikationsadäquate Beschäftigung unterstützt werden wollen
• und solche, deren Abschlüsse nicht anerkannt werden oder die keine Berufsabschlüsse, aber berufliche Erfahrungen aus dem Ausland mitbringen.
Inhalte und Aufbau: Das Angebot in BRIDGE umfasst die Begleitung zur vollen Anerkennung sowie die gemeinsame Suche nach Alternativen, wenn ein Abschluss nicht anerkannt wird oder die Personen keinen formalen Abschluss, aber Berufserfahrungen mitbringen. Die Teilnehmenden werden bis zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit oder bis zum Eintritt in eine qualifikationsadäquate Beschäftigung individuell unterstützt. Dies umfasst Kompetenzfeststellung, Empowerment, Qualifizierungsplanung und ein kultursensibles Einzelcoaching.
Mehr Informationen: https://www.ajoev.de/projekt-bridge/
Weitere Informationen und Angebote des Förderprogramms IQ: https://www.netzwerk-iq.de/