Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes 2012 hat jede Person mit einem ausländischen Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung seiner oder ihrer ausländischen Qualifikation. Das Verfahren ist offen für alle, unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatuts – also auch für Asylbewerberinnen und -bewerber und Geduldete.
Wer einen Antrag aus dem Ausland stellen möchte, sollte sich vor der Einreise über Aufenthalts- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland informieren, zum Beispiel auf www.make-it-in-germany.de oder über die Hotline von "Arbeiten und Leben in Deutschland" (+4930 18151111).
Auf dem Webportal Anerkennung in Deutschland können sich Anerkennungsinteressierte bereits vor ihrer Einreise über das Anerkennungsverfahren informieren. Wer bereits weiß, wo in Deutschland er oder sie wohnen wird, kann sich auch direkt an eine IQ Beratungsstelle vor Ort wenden.
Ablauf
Ein Anerkennungsverfahren ist für schulische, akademische und berufliche Abschlüsse möglich. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag auf die Prüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation. Der Antrag wird bei der für den jeweiligen Beruf zuständigen Anerkennungsstelle eingereicht. Je nach Bundesland und Beruf sind unterschiedliche Stellen für die Überprüfung der Gleichwertigkeit zuständig.
Bei der Suche nach der zuständigen Stelle ist der "Anerkennungs-Finder" eine hilfreiche Unterstützung: Anerkennungsinteressierte können auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland" ihren sogenannten "Referenzberuf" recherchieren. Anschließend kann dort auch die passende Anerkennungsstelle gefunden werden.
Persönliche Unterstützung gibt es bei den IQ Beratungsstellen. Sie informieren Interessierte und unterstützten sie Schritt für Schritt während des Anerkennungsverfahrens.