clavis Ausgabe 02/2020

Freizügigkeit in der Europäischen Union

Die Möglichkeit in jeden EU-Mitgliedsstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten – sei es im Rahmen einer Urlaubsreise oder für die Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung – wurde in den letzten Jahrzehnten zu einem allgemeinen Bürgerrecht. Sie bildet neben dem freien Verkehr von Waren, Kapital und Dienstleistung einen Pfeiler des europäischen Binnenmarkts. Der Förderung von Mobilität unter den Unionsbürger*innen dienen zahlreiche Maßnahmen und Programme. Zu den berühmtesten unter ihnen zählen gemeinhin die Abschaffung stationärer Grenzkontrollen an den europäischen Binnengrenzen im Rahmen des Schengen-Abkommens sowie populäre Austauschprogramme. Sie ermöglichen jungen Europäer*innen schon früh, eine der Grundideen der europäischen Integration zu (er-)leben: Grenzen überwinden und interkulturellen Austausch fördern.

Die Öffnung der Arbeitsmärkte und die Ausformung eines zunehmend gesamteuropäischen Arbeitsmarkts bleibt jedoch nicht unwidersprochen. Als prominente Anzeichen hierfür stehen aktuell der Brexit und die Tatsache, dass insbesondere osteuropäische Staaten eine massive Abwanderung junger und qualifizierter Arbeitskräfte zu bedauern haben.

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