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Selbstständige/Solo-Selbstständige


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 01.04.2020, 14:17 Uhr

Dazu gehören Personen, die einen Betrieb als Eigentümer*in oder Pächter*in leiten, die selbstständig freiberuflich tätig sind (siehe Freie Berufe), Hausgewerbetreibende und sog. Zwischenmeister (Personen, die von Gewerbetreibenden wie Industrie- oder Handelsunternehmungen übergebene Arbeiten an Heimarbeitende oder Hausgewerbetreibende weitergeben). In der Amtlichen Statistik werden zu den Selbstständigen auch die unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen gezählt, die in einem von einem Familienmitglied als Selbstständigem geleiteten Unternehmen mitarbeiten, ohne dass sie hierfür Lohn oder Gehalt erhalten bzw. für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. 

Stellt die Selbstständigkeit den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit dar, spricht man von "Selbstständigkeit im Haupterwerb". Wird sie zusätzlich zu einer regulären abhängigen Beschäftigung ausgeübt, spricht man von "Selbstständigkeit im Nebenerwerb" aus. Von "Scheinselbstständigkeit" spricht man, wenn eine selbstständig gemeldete Tätigkeit Merkmale einer abhängigen Beschäftigung aufweist. Überdies wird unterschieden zwischen Selbstständigen mit und ohne Angestellten (siehe Solo-Selbstständige). 

Anders als bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, in dem in der Regel Versicherungspflicht für alle Zweige der Sozialversicherung besteht (jeweils zur Hälfte von der Arbeitgeber*in und der Arbeitnehmer*in getragen), ist dies bei einer selbstständigen Tätigkeit nicht der Fall (Ausnahme: Kranken- und Pflegeversicherung, für die seit dem 1. Januar 2009 eine Versicherungspflicht besteht). Selbstständige müssen ihre Beiträge alleine aufbringen und allein Vorsorge für ihr Alter treffen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich in den Zweigen der Sozialversicherung versichern.  

Betrachtet man die Entwicklung der Zahl der Selbstständigen (gemessen an allen Kernerwerbstätigen, eigene Berechnungen), so fallen folgende Veränderungen auf:  

Zwar arbeiten mehr Männer als Frauen als Selbstständige (2016: 66,5 % der Selbstständigen), doch hat die Selbstständigkeit von Frauen in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen (1991: 25,5 %, 2016: 33,5 % an den Selbstständigen). Migrant*innen sind sehr häufig selbstständig (über die Hälfte der seit 2005 neu entstandenen Unternehmen in Deutschland wurde von Personen mit Migrationshintergrund gegründet). Der Wunsch nach einer Selbstständigkeit, nicht vorhandene oder in Deutschland nicht anerkannte berufliche Qualifikationen und höhere Arbeitslosenquoten können Gründe dafür sein (siehe Migrantenökonomie).  

Zurückgegangen ist in den letzten Jahrzehnten die Zahl der Selbstständigen mit Beschäftigten. Immer mehr Selbstständige (1991: 44,9 %, 2016: 54,4 %) üben ihre Tätigkeit allein (solo) aus, schaffen dementsprechend als Unternehmerin bzw. Unternehmer keine Arbeitsplätze. Bei Frauen ist die Solo-Selbstständigkeit deutlicher ausgeprägt als bei Männern (2016: 64,9 % der selbstständigen Frauen, 49,2 % der selbstständigen Männer). Zurückgeführt wird der Anstieg der Solo-Selbstständigen in der Fachdiskussion darauf, dass abhängig Beschäftigte verstärkt in die Selbstständigkeit drängen (oder gedrängt werden), der Strukturwandel hin zu einem oft kleinbetrieblich organisierten privaten Dienstleistungssektor (stark geprägt von Frauen) den Wandel befördert hat und Förderinstrumente der Arbeitsverwaltung (‚Ich-AG‘, Gründungszuschuss ab 2006) sich gezielt an Solo-Selbstständige richte(te)n. Ein Hinweis darauf, dass eine Gründung u.U. nur eine Notlösung ist bzw. aufgrund mangelnder Beschäftigungsalternativen erfolgt, könnte sein, dass gerade Solo-Selbstständigkeiten häufig nicht von Dauer sind, die Geschäftstätigkeit oft schnell wieder eingestellt wird, wenn sich Möglichkeiten des Wechsels in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bieten. 

Förderungen von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit waren und sind ein wichtiges Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Bund, Land und die EU unterstützen Existenzgründer*innen  sowie Unternehmen mit über 2.000 Programmen mit Fördermitteln und Bezuschussungen. Erwartet werden davon positive Effekte auf Beschäftigung, Innovation, wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand.

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