|  Beschäftigung / Arbeitsmarkt

Normalarbeitsverhältnis


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 31.03.2020, 14:34 Uhr

Es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis,

  • das in Vollzeit oder Teilzeit ab 21 Wochenstunden ausgeübt wird, 
  • das unbefristet ist, 
  • bei dem  Arbeitnehmer*innen direkt in dem Unternehmen arbeitet, mit dem sie oder er einen Arbeitsvertrag hat (also: nicht als Arbeitnehmer*in einer Zeitarbeitsfirma an andere Unternehmen verliehen wird) und
  • bei dem Arbeitnehmer*innen voll in die sozialen Sicherungssysteme integriert ist (vor allem: Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung) und über die von dem Erwerbseinkommen abgeführten Beiträge Ansprüche auf Leistungen aus den Versicherungen (oder entsprechende Ansprüche als Beamter) ableiten kann.

Das sog. Normalarbeitsverhältnis als eine Form der Erwerbstätigkeit war lange Jahre grundlegender Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Geprägt wurde die Vorstellung davon in der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs in der Nachkriegszeit. Der Bedarf an Arbeitskräften war enorm, zu Beginn der 1960er-Jahre herrschte (im früheren Bundesgebiet) Vollbeschäftigung, der bestehende Mangel an Arbeitskräften wurde durch Anwerbung von Ausländer*innen (siehe Gastarbeiter*in) gemildert. Betriebe versuchten, Beschäftigte mit entsprechenden Maßnahmen (zum Beispiel steigende Löhne, Versprechen von Arbeitsplatzsicherheit) an sich zu binden, Gewerkschaften konnten vielfältige soziale Verbesserungen für sie erzielen. Der Sozialstaat wurde ausgebaut. Wichtige soziale Errungenschaften dieser Zeit waren zum Beispiel Verringerung der Regelarbeitszeiten, Erweiterung von Urlaubsansprüchen, starker Kündigungsschutz usw. Insbesondere Männer profitierten davon, die in dieser Zeit gemäß dem vorherrschenden Familienbild als "Alleinversorger der Familie" den Lebensunterhalt der Familie sichern sollten. 

Der Nachkriegsaufschwung endete Mitte der 1960er-Jahre, die Weltwirtschaft kühlte ab, die bisher günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechterten sich (Nachlassen der Wirtschaftsdynamik ab den 70er-Jahren, Ölkrise 1973 usw.). Spätestens seit Anfang der 1980er-Jahre gehört Arbeitslosigkeit zu den größten sozialen Problemen in Deutschland. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren 1983 im früheren Bundesgebiet erstmals über zwei Millionen Menschen als arbeitslos registriert, ihre Zahl stieg - mehr oder weniger kontinuierlich - auf erstmals über vier Millionen im Jahr 1997 (gesamtes Bundesgebiet). Die Form des Normalarbeitsverhältnisses, insbesondere die fehlende Flexibilität des Beschäftigungssystems, wurde politisch als Erschwernis für die Anpassung an die wirtschaftlichen Veränderungen wahrgenommen. 

Deshalb erfolgte seit Anfang der 1980er-Jahre eine erste Phase der ‚Deregulierung‘. Mit dem Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 (BeschFG 1985, in wesentlichen Zügen bis 2000 mehrfach verlängert) sollten Hemmschwellen gegenüber Neueinstellungen abgebaut, sollte der Arbeitsmarktzugang für Arbeitslose erleichtert und die Beschäftigung gefördert werden. Kernbestimmung war u. a. die erleichterte Zulassung befristeter Arbeitsverträge und weiterer Beschäftigungsformen. In dieser Phase wurden der Begriff "Normalarbeitsverhältnis" in Abgrenzung zur atypischen Beschäftigung von dem Rechts- und Politikwissenschaftler Ulrich Mückenberger geprägt und in die politische Debatte eingeführt, um Veränderungen konzeptionell erfassen und beschreiben zu können. Man sprach in diesem Kontext auch von einer "Krise des Normalarbeitsverhältnisses".

Weitere Deregulierungsgesetze folgten, um den Arbeitsmarkt zugunsten der Handlungsspielräume von Arbeitgeber*innen zu flexibilisieren: zum Beispiel

  • 1989 Ausweitung des Ladenschlusses, 
  • 1994 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) u. a. mit erweiterten Ausnahmen für zulässige Sonn- und Feierabendarbeit und die Aufhebung des Alleinvermittlungsrechts der BA sowie die Zulassung gewerbsmäßiger Arbeitsvermittlung, 
  • 1996 das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz als Teil des "Programms zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung" (Sparpaket) der CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Kohl (u. a. Einschränkung des Kündigungsschutzgesetzes, erleichterter Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse, Absenkung der Entgeltzahlung im Krankheitsfall). Eine Senkung von Lohnnebenkosten und eine "beschäftigungsfreundliche Flexibilisierung des Arbeitsrechts" sollten das Wirtschaftswachstum unterstützen und so mittelbar neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

In der Koalition zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Jahre 1998 wurden im sogenannten 'Korrekturgesetz' viele der eingeführten Deregulierungen wieder rückgängig gemacht. Angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen und der steigenden Ausgaben der Sozialversicherung wurde mit wurde der ‚Agenda 2010‘ und insbesondere mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II in der zweiten Legislaturperiode der Regierung jedoch eine Kehrtwende eingeleitet. Dezidiertes Ziel war jetzt der Ausbau des Niedriglohnsektors durch atypische Beschäftigungsverhältnisse, um die Eintrittshürden auf dem Arbeitsmarkt zu senken (zum Beispiel Abschaffung der Begrenzung der Höchstdauer für Leiharbeit, Lockerung des Kündigungsschutzes, Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung u.v.m.). Diese ebneten letztlich den Ausbau der atypischen Beschäftigung. Strengere Zumutbarkriterien verstärkten den Druck auf Beschäftigte, fast jede Arbeit anzunehmen. 

Auch wenn der deutsche Arbeitsmarkt nach wie vor vom Normalarbeitsverhältnis geprägt ist, hat es in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung verloren. Neue bzw. bislang wenig verbreitete Erwerbsformen haben an Bedeutung zugenommen. Eine ‚Heterogenität der Beschäftigungsverhältnisse‘ ist zur neuen Normalität am Arbeitsmarkt geworden. Beispiel: Von den 37,0 Millionen Kernerwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht mehr in Bildung oder Ausbildung befanden, waren 2016 rund 25,6 Millionen Personen normalerwerbstätig und 7,7 Millionen atypisch beschäftigt. Damit befand sich mehr als jede/r fünfte Erwerbstätige (knapp 21 %) in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis, das mindestens eines der folgenden Elemente aufwies: eine Befristung (2,7 Millionen Personen), eine Teilzeitbeschäftigung mit maximal 20 Wochenstunden (4,8 Millionen Personen), Geringfügigkeit im Sinne des Sozialrechts (2,2 Millionen Personen) oder Zeit- beziehungsweise Leiharbeit (0,7 Millionen Personen). Im Jahr 2004 lag der Anteil atypischer Beschäftigung noch bei 19 Prozent.

Angesichts des technologischen Fortschritts schreitet die Flexibilisierung der Arbeit weiter voran. Die Frage stellt sich, wie sich die heute gelebten Arbeitsweisen an die Herausforderungen und Möglichkeiten der digitalen Welt anpassen lassen, ohne den Schutz von Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu untergraben. Bei allen Vorteilen birgt der technologische Fortschritt nämlich nicht unerhebliche Risiken und Schwierigkeiten zum Beispiel für Arbeitnehmer*innen. Beschäftigungsmodelle wie das "Crowdworking" sind dank neuer Technologien kurzfristig realisierbar (Unternehmen zerlegen Arbeiten in kleine Projekte, vergeben sie für oft geringe Honorare an freie Mitarbeitenden) (Freie Berufe) untergraben Arbeitnehmerschutz und soziale Absicherung (Mindestlohn, Kündigungsschutz, Streikrecht, Urlaubsanspruch, Rente, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). In den Vereinigten Staaten spricht man vor diesem Hintergrund von der 'gig economy', einer Ökonomie, in der Arbeitnehmer*innen kein festes Gehalt mehr bekommen, sondern nur noch Gagen für viele kurze Einsätze (gigs). Angesichts der Veränderungen ist die große Herausforderung der Zukunft, den Spagat zwischen Flexibilisierung/Gewinnmaximierung und Schutz von Arbeitnehmerrechten zu bewältigen. Mit dem bis Ende 2016 angelegten "Dialogprozess" (Arbeiten 4.0) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) inzwischen einen Rahmen geschaffen für einen umfassenden Dialog über die Zukunft der Arbeitsgesellschaft (Schwerpunkt: Arbeitsformen und Arbeitsverhältnisse). Ziel ist es, auf Basis des Leitbilds "Guter Arbeit" vorausschauend die sozialen Bedingungen und Spielregeln der künftigen Arbeitsgesellschaft mitzugestalten.

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