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Nationaler Integrationsplan (NIP)


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 27.08.2020, 14:49 Uhr

Im Jahr 2007 wurden hiermit erstmals die vielfältigen Integrationsinitiativen des Bundes, der Länder, der Kommunen, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Migrantenorganisationen auf eine gemeinsame Grundlage gestellt. Integration wird als Schlüsselaufgabe von nationaler Bedeutung verstanden und soll den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands gewährleisten. Der gemeinsame Fokus liegt auf der Förderung von Fähigkeiten und Potenzialen von Menschen mit Migrationshintergrund. Der NIP umfasst über 400 Maßnahmen und Selbstverpflichtungen in zehn zentralen Handlungsfeldern der Integration auf Grundlage gemeinsam erarbeiteter Analysen und Zielbestimmungen aller Beteiligten. Als "Meilenstein in der Integrationspolitik" wurde der NIP am 12. Juli 2007 verabschiedet. Alle Beteiligten erklärten sich bereit, Zuwanderung und Integration durch ein gemeinsames, aufeinander abgestimmtes Vorgehen auf Basis gemeinsamer integrationspolitischer Grundsätze, Positionen und Ziele und einer abgestimmten Strategie konstruktiv mitzugestalten. Damit wurde auch dem Querschnittscharakter der Integrationspolitik (siehe Migrationspolitik) Rechnung getragen. Mit einer gemeinsamen Erklärung vom 14. Juni 2007 bestätigten zudem alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, dass sie den NIP mittragen. Seitdem ist er richtungweisend für die Integrationspolitik der Bundesregierung, der Bundesländer und der Kommunen. 

Der NIP war das Ergebnis eines mehrmonatigen Arbeits- und Entwicklungsprozesses von Akteurinnen und Akteuren im Feld der Integration in ganz Deutschland. Federführend für dessen Entwicklung waren die zuständigen Bundesressorts, koordiniert wurden alle Aktivitäten von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Zur Überprüfung der Fortschritte wurden auf der Ebene des Bundes und der Länder Monitoringsysteme eingerichtet (regelmäßiges Erstellen von Fortschrittsberichten).  

Auf Beschluss des 4. Integrationsgipfels am 3. November 2010 wurde der Nationale Integrationsplan in einem vergleichbaren Verfahren zu einem "Nationalen Aktionsplan Integration (NAP-I)" weiterentwickelt. Hier wurden weitere Ziele und Maßnahmen beschlossen, zum Beispiel Verbesserung des Angebotes von Sprach- und Integrationskursen, Verbesserung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen (siehe Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen), Erhöhung des Anteils von Personen mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst, Verbesserung ihrer Gesundheitsversorgung und Pflege. Um die Integration verbindlicher zu gestalten und Ergebnisse der Integrationspolitik überprüfbar zu machen, wurde er mit konkreten Zielvorgaben hinterlegt. Die Umsetzung des NAP wird seitdem regelmäßig bilanziert und fortgeschrieben.

Sowohl die Idee zur Entwicklung des Nationalen Integrationsplans und eines Nationalen Aktionsplans Integration als auch das Monitoring waren Gegenstand und Ergebnisse der sogenannten "Integrationsgipfel". So werden die seit dem 14. Juli 2006 auf Initiative der Bundeskanzlerin Angela Merkel regelmäßig stattfindenden Konferenzen von Vertretenden aus Politik, Vereinen, Verbänden und Medien im Berliner Kanzleramt bezeichnet. Hier werden Themen und Probleme der Integration von Einwander*innen in der Bundesrepublik Deutschland intensiv diskutiert, Zwischenergebnisse bilanziert und neue Maßnahmen beschlossen. Auslöser für die Konferenzserie waren die erneut ernüchternden Ergebnisse der PISA-Schulleistungsstudie im Jahr 2006. Diese verdeutlichten, wie sehr der Erfolg gerade des deutschen Bildungssystems im Vergleich zu anderen OECD-Ländern (siehe OECD) mit Herkunft und familiärem Bildungshintergrund der Schüler*innen zusammenhängt. Hieraus erwuchs die politische Einsicht, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als nationale Aufgabe gemeinsam und systematisch anzugehen, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und auch die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands durch Ausschöpfen aller vorhandenen Potenziale zu gewährleisten (siehe Fachkräftebedarf / Fachkräftemangel).

Mit dem Weiterentwicklungsprozess ab 2019 des Nationalen Aktionsplans Integration hat die Bundesregierung es sich zur Aufgabe gemacht, die Fachkräftesicherung der deutschen Wirtschaft durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu unterstützen. Um den Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken, sollen neben inländischen und europäischen auch gut ausgebildete Arbeitskräfte aus Drittstaaten für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen werden. Hierzu wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, der rechtliche Rahmen geschaffen.  

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