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Migrant*in


Erstellt: 14.10.2018  |  Zuletzt geändert: 08.09.2020, 11:04 Uhr

Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) definiert sie als Personen, die vorübergehend oder permanent in einem Land leben, in dem sie nicht geboren wurden und zu dem sie bestimmte soziale Bindungen entwickelt haben. Tourist*innen und Geschäftsreisende sind demnach nicht als Migrant*innen anzusehen.

Je nach Perspektive sind Migrant*innen gleichzeitig Emigrant*innen und Immigrant*innen. Erstere sind sie aus der Sicht des Landes, das sie verlassen werden oder bereits haben, letztere sind sie aus der Sicht des Landes, das ihren neuen Lebensmittelpunkt darstellt. 

Migrant*in ist in Deutschland kein rechtlich normierter Begriff. Umgangssprachlich wird er häufig als Oberbegriff für alle in Deutschland lebenden Ausländer*innen und die sonstigen Personen mit Migrationshintergrund verwendet. Diese Verwendung ist aber deshalb nicht korrekt, weil ein Großteil sowohl der Ausländer*innen als auch der anderen Menschen mit Migrationshintergrund den eigentlichen Akt der Migration nach Deutschland selbst nicht mehr erlebt haben, weil sie bereits hier geboren worden sind. 

Insofern ist eine Verwendung des Begriffs Einwander*in eher angebracht. Wie diese beiden Alternativbegriffe enthält die Bezeichnung Migrant*in keinen Hinweis auf die Staatsangehörigkeit, den Aufenthaltszweck und den rechtlichen Aufenthaltsstatus der betreffenden Person. Für die gezielte Zusammenarbeit mit Migrant*innen in der Beratung ist deshalb die weitergehende Sachverhaltsklärung erforderlich, ob es sich um Klient*innen bzw. Klienten mit einer Duldung, um anerkannteFlüchtlinge, um Arbeitsmigrant*innen  (Arbeitsmigration oder um bereits Eingebürgerte (siehe Staatsangehörigkeit)) handelt. Im Hinblick auf Rechtsansprüche im Allgemeinen und auf Teilhabe an Integrationskursen oder Anpassungsqualifizierungen sowie den Zugang zur Beschäftigung im Besonderen sind diese Personen unterschiedlich gestellt und entsprechend differenziert zu beraten und zu unterstützen.

Angesichts des demografischen Wandels und des in manchen Branchen und Regionen stark anwachsenden Fachkräftemangelswird seit Jahren in Deutschland darüber nachgedacht und diskutiert, wie der hiesige Arbeitsmarkt gezielt für internationale Fachkräfte geöffnet bzw. attraktiver gestaltet werden kann. 

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018 heißt es u. a. dazu: "Mit einer klug gesteuerten Einwanderungspolitik für Fachkräfte unterstützen wir die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und verringern spürbar die Attraktivität von illegaler und ungesteuerter Einwanderung. Um angemessen auf Entwicklungen unseres Arbeitsmarktes reagieren zu können, achten wir darauf, nationale Regelungsmöglichkeiten für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu erhalten."

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1.3.2020 in Kraft getreten ist, soll dem zumindest für qualifizierte Fachkräfte Rechnung getragen werden.

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