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Integration/Inklusion


Erstellt: 10.10.2018  |  Zuletzt geändert: 20.04.2020, 12:59 Uhr

Das dem Begriff Integration zu Grunde liegende lateinische Substantiv "integratio" bedeutet so viel wie "Wiederherstellung" (eines Ganzen) bzw. "Erneuerung, das Substantiv "inclusio" bedeutet "Einschließung". 

Zu beiden Begriffen gibt es in der Wissenschaft eine Vielzahl von Definitionen und Begriffsverständnissen. Hinsichtlich des Begriffs der Integration sind in Deutschland die Definitionen des Mannheimer Soziologen und Wissenschaftstheoretikers Hartmut Esser und die des Soziologen Friedrich Heckmann, dem Leiter des Europäischen Forums für Migrationsstudien (efms) der Universität Bamberg, bekannt. Esser unterscheidet zwischen systemischer und sozialer Integration, also vereinfacht gesagt der Eingliederungsprozesse des Individuums in das Gesellschaftsgefüge und der Aufnahme des Individuums durch die Gesellschaft. Heckmann unterteilt Integrationsprozesse in die Teildimensionen strukturelle, soziale, kulturelle und identifikative Integration. Er differenziert zudem zwischen Integration als Prozess der "Mitgliedschaftswerdung" eines Eingewanderten in einer Gesellschaft und Integration als Zustand bzw. Ergebnis eines solchen Prozesses. 

Diesseits des Wissenschaftsdiskurses hat sich umgangssprachlich über Jahrzehnte hinweg der Begriff Integration zur zentralen Formel entwickelt, unter der die Folgen und die Ziele von Einwanderung zusammengefasst werden. Das war nicht immer so. In den ersten Jahren nach der Einwanderung von Gastarbeiter*innen war noch die Rede von "Ausländerpolitik" und "Ausländersozialarbeit" (siehe Ausländer*in), heute sind "Integrationspolitik" und "Integrationssozialarbeit" selbstverständlich geworden, aus Ausländerbeauftragten sind Integrationsbeauftragte (siehe Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration) geworden. Erst in den sogenannten Nullerjahren fand dann der Begriff Integration auch Eingang in die Gesetzessprache (siehe Zuwanderungsgesetz) und in die Bezeichnung von Ministerien (2005: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW). 

Der Begriff ist weit verbreitet, die jeweils damit verbundenen Vorstellungen aber sind durchaus sehr unterschiedlich. Während die einen unter Integration die beiderseitige Anstrengung von Eingewanderten und aufnehmender Gesellschaft zu einer Einheit der Gleichberechtigten verstehen, verstehen andere darunter die einseitige Anpassung (Assimilation) der Migrant*innen an die Mehrheitsgesellschaft. Gesellschaftlich weit verbreitet ist nach wie vor die Vorstellung, Integration sei in erster Linie eine von den Eingewanderten zu erbringende Leistung. Demgegenüber wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Integration keine Einbahnstraße ist und auch der aufnehmende Staat und die Gesellschaft Anstrengungen unternehmen müssen, damit Integration erfolgreich sein kann. So betont die Beauftragte des Bundes für Migration, Flüchtlinge und Integration, dass auch die Mehrheitsgesellschaft sich öffnen und an Integrationsprozessen aktiv beteiligen müsse, um zu Teilhabegerechtigkeit und gelingender Integration zu gelangen.

An dieser Stelle setzen die aus der schulischen und sozialarbeiterischen Praxis heraus formulierte Kritik an dem Begriff und der Vorschlag an, eher von Inklusion zu sprechen an.  

Über einen längeren Zeitraum hinweg fand ab den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts der Begriff Integration gleichzeitig sowohl bezüglich der Eingliederungsprozesse Eingewanderter als auch im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Verwendung. Zeitweilig waren in den Sozialministerien des Bundes und der Länder die Aufgaben der Integration Zugewanderter und die Behindertenintegration organisatorisch in den gleichen Verwaltungseinheiten angesiedelt. Bezüglich der Eingewanderten ging es in diesen Verwaltungen in erster Linie um die Unterstützung von Eingliederungsfähigkeit und -bereitschaft. Hinsichtlich der Menschen mit Behinderung war das vornehmliche Ziel der Abbau von Zugangsbarrieren (Barrierefreiheit), um mehr Teilhabe zu ermöglichen.

Sowohl in der Soziologie (u. a. Esser) als vor allem auch in der Pädagogik war der Begriff "Inklusion" schon länger geläufig. Seine heutige Bedeutung aber erlangte er erst nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens über die "Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-Behindertenrechtskonvention) im Jahr 2008. Diesem Vertragswerk der Vereinten Nationen sind 175 Staaten und die Europäische Union (EU) beigetreten. Im Artikel 24 heißt es u.a.: "Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen….". 

Mit diesem Ansatz soll das ganze Bildungssystem so gestaltet werden, dass von Beginn an alle Kinder, Jugendlichen, und Erwachsenen mit Behinderungen als gleichberechtigte Individuen diskriminierungsfreie Teile des Ganzen sind. Vor diesem Hintergrund wurde im Zusammenhang mit dem Umgang mit Menschen mit Behinderung nun nicht mehr von Integration, sondern in der Regel von Inklusion gesprochen.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem im Kontext der Einwanderung nach wie vor gängigen Integrations-Konzept und dem Inklusions-Konzept liegen zum Einen in der grundsätzlichen Anerkennung der Vielfalt einer Gesellschaft, zum Anderen in der stärkeren Betonung der Notwendigkeit systemischer, institutioneller und struktureller Veränderungen, um die gleichberechtigte Teilhabe und damit Einheit in Vielfalt herzustellen und abzusichern. 

Beide Begriffe haben nach wie vor einen hohen analytischen und politischen Wert – besonders das Konzept der Inklusion erscheint dabei vielversprechend für die Markierung eines richtungweisenden gesellschaftlichen Leitbildes.

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