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Einbürgerungstest


Erstellt: 11.10.2018  |  Zuletzt geändert: 25.03.2020, 13:34 Uhr

Der Test muss nur dann nicht absolviert werden, wenn sie einen deutschen Schulabschluss erworben haben oder die Anforderungen zum Beispiel wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. 

Der Einbürgerungstest umfasst 33 Fragen, die einem Gesamtkatalog mit insgesamt 310 Fragen entnommen sind. Darunter sind 30 Fragen aus den drei Themenfeldern 1. Leben in der Demokratie, 2. Geschichte und Verantwortung und 3. Mensch und Gesellschaft sowie drei Fragen zum Bundesland, in dem die Teilnehmenden mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Nach dem Multiple Choice Verfahren muss aus jeweils vier möglichen Antworten die richtige ausgewählt werden. Für die Beantwortung aller Fragen stehen 60 Minuten zur Verfügung. Sind mindestens 17 der 33 Fragen richtig beantwortet, gilt der Test als bestanden. Teilnehmende erhalten darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Einbürgerungsbehörde. Ist der Test nicht bestanden, kann er wiederholt werden.

Interessierte können sich u. a. Online auf den Einbürgerungstest vorbereiten. Das sog. "Online-Testcenter" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet die Möglichkeit, die Fragen testweise interaktiv zu beantworten (1. alle Fragen des Gesamtkatalogs, 2. Mustertestbogen). Zum Teil bieten die Bundesländer auch Kurse zur Vorbereitung auf den Test an. Auch die Teilnahme am Integrationskurs erleichtert die Vorbereitung, weil hier viele Themen des Einbürgerungstests behandelt werden.

Für die Teilnahme am Einbürgerungstest ist eine Gebühr zu entrichten (25 Euro; Stand: Juli 2018). Fragen zum Einbürgerungstest oder einer wohnortnahen Prüfstelle beantworten die örtlichen Einbürgerungsbehörden, Ausländerbehörden,Jugendmigrationsdienste (JMD), Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer (MBE) und die Stadt- oder Kreisverwaltung. Das BAMF hat für Fragen ein eigenes Service Center eingerichtet.

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