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Duldung


Erstellt: 11.10.2018  |  Zuletzt geändert: 31.08.2020, 08:41 Uhr

Eine Duldung ist u. a. dann zu erteilen, wenn

  • rechtliche oder tatsächliche Gründe einer Abschiebung entgegenstehen, ohne dass deshalb eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, oder
  • der vorübergehende Verbleib der Person im Zusammenhang mit der Aufklärung eines Verbrechens bzw. dem Abschluss eines Strafverfahrens von der Staatsanwaltschaft oder der Gerichtsbarkeit für sachgerecht erachtet wird.

Von einer Duldung betroffene Personen erhalten von der für sie zuständigen Ausländerbehörde eine "Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung". Diese Bescheinigung bzw. die Duldung stellt keinen Aufenthaltstitel dar, und die geduldete Person erhält durch sie keine dauerhafte Rechtsstellung. Aber sie bescheinigt der Ausländerin bzw. dem Ausländer, dass er bzw. sie von deutschen Behörden registriert wurde und sich deshalb keines illegalen Aufenthaltes schuldig macht.

Geduldete Personen haben unter bestimmten Umständen Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt. Bevor Personen mit einer Duldung eine Arbeit aufnehmen dürfen, ist – wie bei Asylbewerber*innen mit einer Aufenthaltsgestattung - die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung einzuholen, über die von der zuständigen Ausländerbehörde entschieden wird. Die Ausländerbehörde muss grundsätzlich die örtliche Agentur für Arbeit beteiligen und um deren Zustimmung bitten. Die Agentur für Arbeit führt dann die Vorrangprüfung durch, bei der sie die Auswirkung der jeweiligen Beschäftigung auf den Arbeitsmarkt bewertet und überprüft, ob auf dem Arbeitsmarkt bevorrechtigte Personen (u. a. deutsche Staatsangehörige; EU-Angehörige) zur Verfügung stehen. Sie kontrolliert dann auch die konkreten Arbeitsbedingungen. Frühestens drei Monate nach der Erteilung der "Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung" kann die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden. Dabei werden frühere Aufenthaltszeiten der geduldeten Person mitgerechnet. Nach 15-monatigem Aufenthalt in Deutschland entfallen die ersten zwei Kriterien der Vorrangprüfung und bis zur Vollendung des vierjährigen Aufenthalts wird lediglich die Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen geprüft. Nach vierjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet ist die Zustimmung der Arbeitsagentur in der Regel nicht mehr erforderlich. 

Die Zustimmung der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich, wenn geduldete Personen eine Berufsausbildung aufnehmen, ein Praktikum zu Fortbildungszwecken oder einen Freiwilligendienst aufnehmen wollen. Sie kann auch bei einer Arbeitsaufnahme hochqualifizierter Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung entfallen. In jedem einzelnen Fall aber hat die Ausländerbehörde zu entscheiden, ob die konkrete Beschäftigung zustimmungsfrei ist, also nicht einer Beteiligung der Agentur für Arbeit bedarf. In zustimmungsfreien Fällen entfällt für Geduldete die Wartefrist von drei Monaten.

Unter bestimmten Bedingungen, die im § 19d "Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung" des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt sind, kann eine geduldete Person aus dem ungesicherten Rechtsstatus der Duldung in den verfestigten Rechtsstatus einer Aufenthaltserlaubnis wechseln. 

Geduldete Personen dürfen keiner Beschäftigung nachgehen, wenn sie eingereist sind, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu erlangen, wenn sie aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindern, indem sie zum Beispiel über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit täuschen, oder wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen und ihr nach dem 31.August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt worden ist. 

In dem im Jahr 2018 zwischen CDU, CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag werden Verbesserungen für den Arbeitsmarktzugang von Menschen mit einer Duldung angekündigt. Dort heißt es: "Für langjährig Geduldete, die die Integrationsanforderungen im Sinne des § 25a und b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erfüllen, wollen wir Verbesserungen und Vereinfachungen für den Aufenthalt und bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration erarbeiten. Damit wollen wir auch Klarheit für die Betroffenen hinsichtlich ihrer Zukunft in Deutschland schaffen."

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