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Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat (BMI)


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 23.03.2020, 11:27 Uhr

Es deckt mit seinen nachgeordneten Behörden mehrere Politikbereiche ab: Innere Sicherheit, Schutz von Verfassung und Demokratie, Schutz von Daten und Netzen (Informationstechnik), Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, Integration und Migration, Förderung des Sports oder Erstellen amtlicher Statistiken. Behörden im Geschäftsbereich sind zum Beispiel die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), die Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) oder das Bundesamt für Statistik (Destatis). 

Die Aufgaben des Ministeriums berühren viele Politikfelder. Deshalb arbeitet es eng mit den anderen Ressorts der Bundesregierung und Bundesbehörden an ressortübergreifenden Lösungen und stimmt seine Maßnahmen mit Ländern und Kommunen ab, sofern diese betroffen sind. 

Migrations- und Integrationspolitik zählt zu den zentralen Themen der Innenpolitik. Die Migrationspolitik des Bundes umfasst zum Beispiel die Bereiche Steuerung, Begrenzung und Kontrolle des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland unter Wahrung der humanitären Verpflichtungen Deutschlands. Dabei sind auch die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Gesellschaft und die wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen zu wahren. 

Die Integrationspolitik soll, so der Ansatz des Bundesministeriums, den Zusammenhalt der Bevölkerung in seiner Vielfalt sichern. Einwander*innen sollen die gleichen Chancen auf Teilhabe in wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Bereichen wie der einheimischen Bevölkerung ermöglicht werden und ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu möglichst allen gesellschaftlichen Bereichen gewähren. Einwandernde haben dabei die Pflicht, die deutsche Sprache zu erlernen und die Verfassung und die Gesetze zu kennen, zu respektieren und zu befolgen. Dafür schaffen unter anderem das Bundesinnenministerium und die ihm untergeordneten Behörden die erforderlichen Rahmenbedingungen. 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums ist zuständig für die Durchführung von Asylverfahren, für Flüchtlingsschutz, internationale Aufgaben und die Förderung der freiwilligen Rückkehr. Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 gehört zur Kernaufgabe des BAMF auch die Integration bzw. die Integrationsförderung. Es ist zum Beispiel dafür zuständig, dass das staatliche Grundangebot zur Förderung der gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Teilhabe von Einwander*innen flächendeckend gewährleistet ist und qualifiziert durchgeführt wird. Dazu gehören die Integrationskurse, die seit 2005 flächendeckend angeboten werden. Ebenso die "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)", die den Integrationsprozess unter anderem initiieren, steuern und begleiten sollen und "Jugendmigrationsdienste (JMD)" (im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die sich mit diesem Anliegen an Eingewanderte bis 27 Jahre richten. Das BAMF ist auch zuständig für die auf den Integrationskursen aufbauenden Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, die seit dem 01. Juli 2016 Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes sind (im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit (BMAS)). 

Ergänzend zu den gesetzlichen Integrationsangeboten fördert das Bundesinnenministerium über das BAMF vielfältige Maßnahmen zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von Einwander*innen. Darunter sind zum Beispiel gemeinwesenorientierte Projekte auf kommunaler Ebene zur Stärkung einer Willkommenskultur (Programm "Zusammenhalt durch Teilhabe"), Projekte bürgerschaftlichen Engagements für, von und mit Migrant*innen und der Aufbau entsprechender Strukturen sowie Projekte zur Integration durch Sport oder niederschwellige Frauenkurse für durch Integrationsangebote schwer erreichbare ausländische Frauen. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) bietet auf niedrigschwelligem Niveau und teils mehrsprachig Basisinformationen zum Beispiel für Geflüchtete an und stellt Lehr- und Lernmaterialien für Lehrkräfte und andere Akteurinnen und Akteure im Feld der Integration bereit (zum Beispiel Unterrichtsmaterialien für Willkommensklassen). 

Die Praktikumsplattform "Jobintegration now (JOIN)", eine gemeinsame Initiative des Bundesinnenministerium und der Wirtschaft, bietet mittels eines Matching-Verfahrens Unternehmen und Geflüchteten Möglichkeiten, sich für Orientierungspraktika zu finden und kennenzulernen. Es bietet Geflüchteten die Möglichkeit einer Beschäftigung eines ersten Nachweises ihrer Qualifikationen, auch bevor sie eine Aufenthaltserlaubnis und somit eine Arbeitserlaubnis erhalten. 

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