|  Migration / Integration  |  Akteure / Institutionen

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 23.03.2020, 09:44 Uhr

Das Amt wurde bereits 1978 geschaffen, damals noch mit dem Titel "Beauftragter zur Förderung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen" (abgekürzt: "Ausländerbeauftragte / Ausländerbeauftragter"). Zum ersten Ausländerbeauftragten der Bundesregierung wurde am 21. November 1978 Heinz Kühn, früherer Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, berufen. In seiner Nachfolge bekleideten ausschließlich Frauen das Amt. Bis 2005 war das Amt bei verschiedenen Bundesministerien angesiedelt, seitdem ist es dem Bundeskanzleramt zugeordnet. Die bzw. der "Integrationsbeauftragte" hat seitdem den Rang einer Staatsministerin bzw. eines Staatsministers. Sie bzw. er wird für die Dauer von vier Jahren von der Bundesregierung bestellt. Rechtsstellung und Aufgaben sind im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt (§§ 92 bis 94 AufenthG). 

Die Beauftragte bzw. der Beauftragte hat folgende Aufgaben: 

Er bzw. sie soll die Integration der in Deutschland lebenden Einwander*innen fördern, die Bedingungen für ein möglichst spannungsfreies Zusammenleben zwischen allen Bürger*innen weiterentwickeln, das Verständnis füreinander fördern und Fremdenfeindlichkeit und Ungleichbehandlungen entgegenwirken. Darüber hinaus hat er bzw. sie den Auftrag, über die gesetzlichen Möglichkeiten der Einbürgerung zu informieren, auf Wahrung der Freizügigkeitsrechte von Unionsbürger*innen zu achten, Initiativen zur Integration anzuregen und zu unterstützen sowie Zuwanderung und deren Entwicklung zu beobachten (ins Bundesgebiet und in die Europäische Union). Seit 2016 umfasst der Aufgabenbereich auch die "Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer". Die Stelle unterstützt Unionsbürger*innen, die in Deutschland von ihrem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen (Dauerbeschäftigte, Saisonarbeiter*innen, Grenzgänger*innen, Arbeitsuchende), sowie deren Familienangehörige.  

Die Beauftragte bzw. der Beauftragte hat für den Aufgabenbereich einen eigenen Arbeitsstab (ca. 60 Mitarbeitende). Sie bzw. er nimmt an Kabinettsitzungen der Bundesregierung teil, wird bei Rechtsetzungsvorhaben oder anderen den Aufgabenbereich betreffenden Belangen beteiligt, kann der Bundesregierung und einzelnen Bundesministerien Vorschläge unterbreiten und Stellung nehmen. Bei Ungleichbehandlung von Ausländer*innen durch öffentliche Stellen des Bundes kann sie bzw. er tätig werden und Stellungnahmen anfordern. Die Umsetzung der Aufgaben erfolgt in Zusammenarbeit mit den Beauftragten der Gemeinden, der Länder, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Union. Mindestens alle zwei Jahre erstattet die Integrationsbeauftragte bzw. der Integrationsbeauftragte dem Deutschen Bundestag Bericht über den Aufgabenbereich. 

Die bzw. der Integrationsbeauftragte koordiniert unter anderem die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans (siehe Nationaler Integrationsplan). Die vielfältigen Integrationsinitiativen des Bundes, der Länder, der Kommunen, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Migrantenorganisationen werden hier unter Federführung der jeweiligen Fachressorts gebündelt, ergänzt, weiterentwickelt, mit konkreten Zielen und Maßnahmen hinterlegt und die Umsetzung wird regelmäßig überprüft.

X