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Atypische Beschäftigung


Erstellt: 13.10.2018  |  Zuletzt geändert: 09.03.2020, 13:18 Uhr

Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis weist eines oder mehrere der folgenden Merkmale auf:

  • Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche,
  • geringfügige Beschäftigung - ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet oder nur kurz andauert (sog. Minijobs oder 450 Euro Jobs),
  • befristete Beschäftigung - ein Beschäftigungsverhältnis, das nur eine begrenzte Laufzeit hat; das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
  • Zeitarbeitsverhältnis - auch 'Leiharbeit' oder 'Arbeitnehmerüberlassung' genannt. (Allerdings ist nicht jedes Arbeitsverhältnis, das Einsätze in anderen Unternehmen mit sich bringt, automatisch atypisch. So sind zum Beispiel Beschäftigte in Bauunternehmen oder Unternehmensberatungen, wenn sie in anderen Unternehmen tätig sind, nicht atypisch beschäftigt, solange die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Weisungsbefugnis über seine Arbeitnehmer*innen behält. 2008 waren rund 36 Prozent aller Zeitarbeitnehmer*innen nach mindestens einem weiteren Kriterium als atypisch beschäftigt einzustufen).

Auch wenn der deutsche Arbeitsmarkt nach wie vor vom 'Normalarbeitsverhältnis' geprägt ist (unbefristet, in Vollzeit ausgeübt, tariflich entlohnt, mit einem hohen Maß an Schutz und Sicherheit), haben atypische Beschäftigungen an Bedeutung zugenommen. 

Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, sind atypische Beschäftigungsverhältnisse eher dadurch gekennzeichnet, dass Arbeitnehmer*innen oft kein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften können, keinen oder nur einen erschwerten Zugang zu Weiterbildung oder zu beruflichen Aufstiegschancen haben, arbeitsrechtliche Benachteiligungen erfahren, geringere betriebliche Sozialleistungen erhalten und/oder sozial schlechter abgesichert sind. 

Atypische Beschäftigungen sind überdies oft mit einem häufig wechselnden Arbeitsplatz, fehlenden (dauerhaften) sozialen Kontakte am Arbeitsplatz und/oder Wettbewerbsnachteilen auf dem Arbeitsmarkt verbunden. 

Je nach Lebenslage und Haushaltskonstellation bieten atypische Beschäftigungen Arbeitnehmer*innen sowohl zusätzliche Chancen als auch vermehrte bzw. besondere Risiken: 

Eine Chance bedeuten sie für diejenigen, die sie freiwillig wählen, weil sich im konkreten Fall durch individuelle Arrangements Erwerbstätigkeit und Finanzierung des Lebensunterhaltes mit privaten Aufgaben und Zielen gut vereinbaren lassen (zum Beispiel Zusatzeinkommen zu einem festen Einkommen im Haushalt, Vereinbarkeit der Beschäftigung mit der Kinderbetreuung). 

Risiken bergen sie für diejenigen, die eine atypische Beschäftigung zum Beispiel aus Mangel an Alternativen annehmen müssen. Studien zeigen, dass eine atypische Beschäftigung in der Regel nicht das gleiche Maß an ökonomischer Absicherung wie ein Normalarbeitsverhältnis bietet, sie für Arbeitnehmer*innen mit höherer Wahrscheinlichkeit einen Niedriglohn mit sich bringt und überdies mit einem deutlich erhöhten Armutsrisiko einhergeht. Letzteres ist dann besonders erhöht, wenn atypisch Beschäftigte allein leben bzw. als Alleinverdienende für die Finanzierung der Familie aufkommen müssen. 

Aktuellere Daten auf Basis der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 (Stand: April 2018) machen deutlich: 

Häufiger sind Frauen atypisch beschäftigt (30,6 % gegenüber 11,9 % der erwerbstätigen Männer). Die größte Gruppe der atypisch beschäftigten Frauen (23,6 %) arbeitet in Teilzeit, die größte Gruppe der atypisch beschäftigten Männer (6,7 %) hat eine befristete Beschäftigung. 

Überdurchschnittlich oft sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer*innen atypisch beschäftigt. Ihre Erwerbsintegration ist nach wie vor wegen ihrer zum Beispiel oft in Deutschland nicht anerkannten beruflichen Qualifikation und/oder wegen unzureichender Deutschkenntnisse erschwert. Aber auch das Herkunftsland spielt hier eine wichtige Rolle. Besonders häufig atypisch beschäftigt sind nämlich Migrant*innen, die nicht aus einem EU Land kommen. Im Jahr 2016 gingen zum Beispiel 19,3 Prozent der deutschen Kernerwerbstätigen, aber 31,8 Prozent aller Ausländer*innen einer atypischen Beschäftigung nach - darunter 29,8 Prozent der Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union (EU)  Unionsbürger*in), aber 34,2 Prozent derer aus dem Nicht-EU-Ausland (siehe Drittstaatsangehörige). Große Unterschiede werden zudem auch nach Beschäftigungsformen deutlich.

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