Die Diskussion über Fachkräftebedarf und Fachkräftemangel in Deutschland wird geführt unter dem Eindruck des demografischen Wandels, also der Alterung der Bevölkerung bei gleichzeitigem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials einerseits und der relativen Stärke des Arbeitsmarktes mit hoher Beschäftigung und einem hohen Potenzial an Erwerbspersonen andererseits.
Die Initiative Neue Qualität der Arbeit begleitet Unternehmen, Verwaltungen und ihre Beschäftigten im Wandel der Arbeitswelt. Vorrangiges Ziel der Initiative ist die Förderung einer gesunden, sicheren und erfolgreichen Arbeitskultur, von der Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen profitieren.
Die "Ausbildungsduldung" besagt, dass auch Geflüchtete, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die vollziehbar ausreisepflichtig sind, eine staatlich anerkannte qualifizierte Ausbildung und eine zweijährige Anschlussbeschäftigung im erlernten Beruf ausüben können. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Aufenthaltsgesetz (§ 60c AufenthG).
"Diversity" ist der englischsprachige Begriff für Vielfalt, Verschiedenheit oder auch Diversität. Er steht über diese engere Bedeutung hinaus für ein Menschenbild, das jedes Individuum in seinen Eigenheiten wertschätzt und das sozialen Ausgrenzungen entgegenwirkt.
Der Begriff "Migrantenökonomie" bezeichnet die Gesamtheit der von Menschen mit Migrationshintergrund gegründeten oder geführten Unternehmen, unabhängig davon, ob sie einen deutschen Pass haben, seit Jahrzehnten in Deutschland leben oder erst kürzlich zugewandert sind. Das Gesamtfeld der Migrantenökonomie schließt auch die Ausbildung in Migrantenbetrieben ein sowie Fragen der Weiterbildung.
Die Anerkennung oder Bewertung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse ist ein wichtiger Schritt für die qualifikationsadäquate berufliche Integration von Eingewanderten.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und der sozialen Integration in Europa. Über sogenannte ESF-Programme werden nationale, regionale und lokale arbeitsmarktbezogene Projekte in den Mitgliedstaaten finanziert. Diese sollen vor Ort dazu beitragen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und zu bekämpfen, Beschäftigungschancen durch Ausbildung, Qualifizierung und Schaffen neuer und qualitativ besserer Arbeitsplätze zu erhöhen, Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen und die Arbeitsmarktintegration zu stärken.
Die Anerkennung oder Bewertung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse ist ein wichtiger Schritt für die qualifikationsadäquate berufliche Integration von Eingewanderten.
Die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse ist ein wichtiger Schritt für die qualifikationsadäquate berufliche Integration von Zugewanderten. Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) haben alle Personen, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben und im Inland eine ihren Berufsqualifikationen entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben wollen, seit dem 1. April 2012 einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren in Deutschland - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus oder Wohnsitz (§ 2 Anerkennungsgesetz).
Der demografische Wandel, also der Wandel in der Bevölkerungsstruktur, wird Deutschland und die deutsche Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten tiefgreifend verändern. Die Bevölkerungszahl nimmt ab, die Geburtenraten sind dauerhaft niedrig, Lebenserwartung und Durchschnittsalter steigen, der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung wächst kontinuierlich, und die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter nimmt ab.
Arbeiter*innen sind Arbeitnehmer*innen, die überwiegend körperlich arbeiten und auch weitergehende Kontrollaufgaben wahrnehmen, zum Beispiel die Überwachung von Maschinen oder Anlagen. Sie sind in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst tätig. Als Arbeitsentgelt erhalten sie einen Lohn. Bezogen auf die Arbeitsinhalte werden sie abgegrenzt von Angestellten, die vorwiegend geistige Arbeit leisten und für ihre Tätigkeit ein Gehalt bekommen.
Angestellte sind Arbeitnehmer*innen, die kaufmännische, büromäßige oder sonst vorwiegend geistige Arbeit leisten. Sie sind in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst tätig. Als Arbeitsentgelt erhalten sie ein Gehalt. Bezogen auf die Arbeitsinhalte werden sie abgegrenzt von Arbeiter*innen, die überwiegend körperlich arbeiten und für ihre Tätigkeit einen Lohn bekommen. Noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war im Arbeits- und Sozialrecht die Einteilung von Arbeitnehmenden in Angestellte und Arbeiterinnen bzw. Arbeiter unbekannt.
Beamt*innen sind Arbeitnehmer*innen mit Sonderstellung. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als Bedienstete des Staates sind sie in für das öffentliche Leben wichtigen Bereichen eingesetzt.
Die Agenturen für Arbeit (früher: "Arbeitsämter") und ihre Geschäftsstellen (u. a. die Jobcenter als überwiegend gemeinsame Einrichtungen der Agenturen für Arbeit mit kreisfreien Städten bzw. Landkreisen) sind die örtlichen Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Ihre Aufgaben sind im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die zentrale Behörde der Arbeitsverwaltung in Deutschland, bundesweit zuständig für Verwaltung, Beseitigung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit.
Die Stellung im Beruf ist eine grobe Klassifizierung unterschiedlicher Formen der Erwerbstätigkeit, die in den Statistiken zu Erwerbstätigen erhoben wird.
Im Unterschied zur Arbeitslosenzahl und Arbeitslosenquote der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst und veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) seit März 2005 regelmäßig die Zahl der sogenannten Erwerbslosen und die Erwerbslosenquote.
Erwerbsquoten und Erwerbstätigenquoten beschreiben den Grad der Beteiligung von Erwerbspersonen (das sind Erwerbstätige plus Erwerbslose) bzw. von Erwerbstätigen an der Bevölkerung in Prozent. Sie zeigen an, inwiefern es gelingt, das vorhandene sogenannte Humankapital in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Da es Personengruppen gibt, die nicht als Arbeitslose in der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) auftauchen, aber dennoch kein reguläres Beschäftigungsverhältnis haben, veröffentlicht die BA seit Mitte 2009 zusätzlich zur Zahl der Arbeitslosen auch die Zahl der Personen in sogenannter Unterbeschäftigung.
Die Arbeitslosenquote gibt in Deutschland Aufschluss über den Anteil aller registrierten Arbeitslosen an allen sogenannten Erwerbspersonen. Zu den Erwerbspersonen gezählt werden Personen, die Arbeit haben (Erwerbstätige) und solche, die Arbeit suchen. Wer statistisch zu den Arbeitslosen zählt, ist gesetzlich in § 16 im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) definiert.
Als Arbeitslose gelten in Deutschland alle Personen, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) als solche registriert sind. Wer in Deutschland als arbeitslos gilt, ist per Gesetz in § 16 des Dritten Buches Sozialgesetz (SGB III) festgelegt.
Die Beschäftigungsquote gibt Aufschluss über den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (15 bis unter 65 Jahre) an der jeweils gleichaltrigen Bevölkerung in Prozent. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelt und im Rahmen ihrer Beschäftigungsstatistik veröffentlicht.
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden in Deutschland statistisch alle Arbeitnehmer*innen gezählt, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung SGB III gezahlt werden.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit Sitz in Nürnberg ist eine zentrale Einrichtung der wissenschaftlichen Politikberatung im Bereich von Arbeitsmarktfragen.
IvAF ist die Abkürzung für "Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen". IvAF ist einer von drei Handlungsschwerpunkten des ESF Förderprogramms "ESF-Integrationsrichtlinie Bund", das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) von 2015 bis 2021 gefördert wird.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für die Teilnahme an einer Abschlussprüfung für einen anerkannten Ausbildungsabschluss ohne vorangegangene abgeschlossene Berufsausbildung vor ("Zulassung in besonderen Fällen", § 45 Abs. 2 BBiG).
Um eine Berufsausbildung erfolgreich absolvieren zu können, Arbeit zu finden und erfolgreich im Beruf zu sein, sind in Deutschland weitergehende Deutschkenntnisse wichtig. Daher wurde zum 1. Juli 2016 die "Berufsbezogene Deutschsprachförderung" als Regelinstrument verankert (§ 45 a AufenthG).
Ausländer*innen, die in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren wollen, müssen bestimmte rechtliche und schulische Voraussetzungen erfüllen und über deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Staatsangehörige eines europäischen Mitgliedstaates (EU), von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR) und der Schweiz können - wie Deutsche - direkt eine Ausbildung machen oder studieren - vorausgesetzt, sie erfüllen die schulischen Voraussetzungen und ihre Bewerbungen sind erfolgreich.
Eine sogenannte duale Ausbildung (aus dem Lateinischen dualis = zwei enthaltend) beschreibt eine zweigeteilte Form der Ausbildung an verschiedenen Ausbildungsorten: In einem Ausbildungsbetrieb werden praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, in der Berufsschule das theoretische Fachwissen.
Eine Berufsausbildung ist ein geordneter Ausbildungsgang. Hier lernen Auszubildende die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
In Tarifverträgen werden die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen festgelegt, auf die sich Gewerkschaften als Vertretung von Arbeitnehmer*innen einerseits und Arbeitgeber*innen bzw. Arbeitgeberverbände andererseits im Rahmen von Tarifverhandlungen geeinigt haben.
Arbeitnehmerverbände sind Vereinigungen von abhängig Beschäftigten, die die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder vertreten.
Als Hartz-Gesetze werden die vier "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" bezeichnet. Diese leiteten ab dem Jahr 2003 eine grundlegende Reform der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland und den organisatorischen Umbau der damaligen Bundesanstalt für Arbeit ein. Die Gesetze (Hartz I bis IV) traten schrittweise zwischen 2003 und 2005 in Kraft und wurden seitdem mehrfach reformiert. Sie sind wesentliche Grundlage der heutigen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Situation.
Mit dem Begriff Jobcenter werden die gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers wie Landkreis oder kreisfreie Stadt (gE) bezeichnet (bundesweit 303 Jobcenter). In 105 Fällen werden die Jobcenter von der Kommune bzw. dem Landkreis als sogenannte zugelassene kommunale Träger (zkT) allein betrieben (sog. Optionskommunen bzw. Optionskreis; Stand 2020).
"Willkommenskultur" kann als eine Art der Begrüßung und des Aufnehmens verstanden werden, die zum Ausdruck bringt, dass die empfangenen Personen erwünscht sind. Geprägt wird der Begriff insbesondere durch seine Verwendung in politischen und wirtschaftlichen Debatten, seine Präsenz in den Medien sowie die Bestrebungen von Behörden, sich zu "öffnen".
Viele Menschen arbeiten - als Selbstständige oder als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte - in sog. Freien Berufen. Unter 'Freien Berufen' werden allgemein wissenschaftliche, beratende, künstlerische, erziehende, unterrichtende oder mit sonstigen geistigen Dienstleistungen verbundene Berufe verstanden.
Als mithelfende Familienangehörige werden Familienangehörige bezeichnet, die in einem Unternehmen mithelfen, das von einem Familienmitglied als Selbstständigem geleitet wird.
Erwerbstätigkeit wird nicht nur in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen ausgeübt, sondern es gibt immer auch Personen, die als Selbstständige erwerbstätig sind. Als selbstständig gilt - in Abgrenzung zu einem abhängig Beschäftigten -, wer auf eigenen Namen und eigene Rechnung erwerbswirtschaftlich tätig ist, seine Tätigkeit und seine Arbeitszeit frei gestalten und seinen Arbeitsort frei bestimmen kann und überdies nicht weisungsgebunden ist.
Unter einer geringfügigen Beschäftigung wird ein Beschäftigungsverhältnis verstanden, bei dem das Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet oder das nur kurz andauert. In Deutschland spricht man auch von einem Minijob oder einem 450-Euro-Job.
Unter einer atypischen Beschäftigung wird ein - in Abgrenzung zu einem Normalarbeitsverhältnis - abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit bestimmten Merkmalen definiert.
Unter einem 'Normalarbeitsverhältnis' versteht man - in Abgrenzung zu einer atypischen Beschäftigung - ein nach der allgemeinen Auffassung "normales" bzw. "typisches" abhängiges Beschäftigungsverhältnis.
Der Begriff 'Kernerwerbstätige' ist ein Begriff aus der Amtlichen Statistik. Gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes gehören dazu alle Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, soweit sie nicht in Bildung oder Ausbildung sind und auch keinen Grundwehr- oder Zivildienst, freiwilligen Wehrdienst oder Freiwilligendienst leisten. Gemeinsam ist den Kernerwerbstätigen, dass sie sich in einem Lebensabschnitt befinden, in dem Erwerbsarbeit in deutlich stärkerem Maße als Schwerpunkt der Lebensgestaltung gesehen wird als während der Ausbildung oder im Ruhestand.
Im Jahr 1968 wurde die sogenannte Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union in den Mikrozensus integriert. Das Frageprogramm des Mikrozensus enthält seitdem auch Fragen, die zufällig ausgewählte Personen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Norwegen und Island beantworten.
Der Mikrozensus, die 'kleine Volkszählung' (mikro = klein, zensus = Volkszählung), dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, über Ausbildung, Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt auch im Haushalts- und Familienkontext.
In der Diskussion über die Migration Hochqualifizierte*r fallen regelmäßig Schlagworte wie 'Brain Drain', 'Brain Gain', 'Brain Circulation' oder 'Triple Win'. Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen?
Mit dem Begriff Arbeitsmigration werden - unabhängig von geschichtlichen Epochen und geografischen Grenzen - Prozesse bezeichnet, in denen Menschen über einen längeren Zeitraum hinweg oder auf Dauer die Grenzen ihres Heimatlandes überschreiten, um in einem anderen Land eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Der Begriff ist bedeutungsgleich mit dem Begriff der "Arbeitswanderung". Arbeitsmigration ist - neben der Migration aus familiären Gründen und der Fluchtmigration - ein wesentlicher Teil der Migration insgesamt.