Leitfaden zu § 17a Aufenthaltsgesetz jetzt auf Englisch erschienen

Mit dem am 1. August 2015 in Kraft getretenen § 17a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten Fachkräfte aus Drittstaaten die Möglichkeit, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens festgestellten wesentlichen Unterschiede durch Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme auszugleichen und dadurch die berufliche Anerkennung bzw. die Berufszulassung in Deutschland zu erreichen. Nach Erlangung der vollen Gleichwertigkeit bzw. der Berufszulassung kann bis zu ein Jahr lang ein Arbeitsplatz gesucht werden. Fachkräfte haben somit die Möglichkeit, sich für eine volle Gleichwertigkeit zu qualifizieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Zu diesem Thema wurde von den IQ Fachstellen Beratung und Qualifizierung sowie Einwanderung der Leitfaden zu § 17a Aufenthaltsgesetz herausgegeben. Darin wird den mit dem Thema befassten Akteurinnen und Akteuren in handlicher Form ein Überblick über die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Verfahren nach § 17a AufenthG gegeben. Die Publikation finden Sie hier zum Download als PDF.

Der Leitfaden zu § 17a Aufenthaltsgesetz liegt jetzt auch in englischer Sprache vor, sie finden ihn hier zum Download.

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