IQ sucht Projektpartner für die neue Förderrunde ab 2019

Bekanntmachung im bundesweiten Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)": Weiterentwicklung des Förderprogramms IQ in der Förderrunde 01.01.2019 bis 31.12.2022

Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" verfolgt das Ziel, die Arbeitsmarktintegration erwachsener Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Seit 2005 werden entsprechende Konzepte, Instrumente und Handlungsempfehlungen entwickelt und umgesetzt. Ein Schwerpunkt der ersten Förderperiode (2015-2018) ist es, die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes durch Qualifizierungen für Migrantinnen und Migranten sowie Beratungs-, Informations- und Schulungsangebote flächendeckend zu begleiten. Das Förderprogramm IQ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt. Die Finanzierung des Programms erfolgt mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Europäischen Sozialfonds.

In der kommenden Förderrunde werden die Ergebnisse der ersten Förderrunde genutzt. Beispielsweise wird es um eine Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf Grundlage der bisherigen Qualitätsentwicklung gehen. Die Qualifizierungsmodule werden weitgehend erhalten bleiben. Hier ist es nach den Entwicklungsarbeiten der ersten Förderrunde das Ziel, die entwickelten Modelle in allen Bundesländern einzuführen und für Teilnehmende anzubieten – die Modelle also in die Fläche zu und ins Laufen zu bringen. Die bisherige ESF-Richtlinie wird im Wesentlichen wie bisher fortgeführt – einzig die im IQ Programm 2018 als Modell entwickelte Eigenmarke "Faire Integration" wird für die zweite Förderrunde zusätzlich in der ESF-Richtlinie abgebildet.

In der neuen Förderrunde wird als weiterer Handlungsschwerpunkt der Aufbau regionaler Fachkräftenetzwerke, welche die strukturellen Voraussetzungen für die Arbeitsmarktintegration von neu Zugewanderten fördern, unterstützt. Ein Ziel, das im Hinblick auf den sich abzeichnenden Fachkräftebedarf auch für die deutsche Volkswirtschaft strategisch wichtig ist.

Die bestehenden 16 Landesnetzwerke werden dazu ein Interessensbekundungsverfahren zu allen Handlungsschwerpunkten des Förderprogramms einleiten. Gesucht werden integrations-, bildungs- und arbeitsmarktpolitisch aktive Träger als operative Partner, die sich entsprechend landesspezifischer Bedarfe mit innovativen und fundierten Projektideen an dem o. g. Handlungsschwerpunkt in der Förderrunde 2019-2022 beteiligen möchten. Die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren durch Migrantenorganisationen ist besonders erwünscht.

Die Interessenbekundungsverfahren der Landesnetzwerke erfolgen im Rahmen der Richtlinie des Bundesministerium für Arbeit und Soziales über besondere Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund (Berufliche Integration von Personen mit Migrationshintergrund – Integration durch Qualifizierung (IQ) vom 04. November 2004) und der Förderrichtlinie für einen zusätzlichen Handlungsschwerpunkt zur Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten im Kontext des Anerkennungsgesetzes im Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014-2020 (ESF-Qualifizierung im Kontext Anerkennungsgesetz), vom 15. Oktober 2014.

Im Juli 2018 werden alle Landesnetzwerke die Interessenbekundungen auf den Homepages einstellen. Die jeweiligen Homepages finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Landesnetzwerk Baden-Württemberg
Landesnetzwerk Bayern
Landesnetzwerk Berlin
Landesnetzwerk Brandenburg
Landesnetzwerk Bremen
Landesnetzwerk Hamburg
Landesnetzwerk Hessen
Landesnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern
Landesnetzwerk Niedersachsen
Landesnetzwerk Nordrhein-Westfalen
Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz
Landesnetzwerk Saarland
Landesnetzwerk Sachsen
Landesnetzwerk Sachsen-Anhalt
Landesnetzwerk Schleswig-Holstein
Landesnetzwerk Thüringen

Rückfragen zu den Interessenbekundungsverfahren richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an die Koordinierungen des Landesnetzwerks in Ihrem Bundesland. Die Liste der Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf den o. g. Seiten.

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