Faire Integration: Beratungsstellen in allen IQ Landesnetzwerken startklar – erste Erfahrungen

Das Projekt "Faire Integration", eine neue Programmlinie des Förderprogramms IQ, wird seit Ende 2017 bundesweit pilotiert. Die ersten Ergebnisse zeigen, dass bei Geflüchteten ein erheblicher Informations- und Unterstützungsbedarf in Sachen sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen besteht. Ratsuchende werden hauptsächlich über Entgelt, Arbeitsvertrag und Kündigung beraten.

IQ: Angebote zur Fairen Integration

Zwischen Ende 2017 und Mitte 2018 wurde "Faire Integration" sukzessive lokal umgesetzt. Im Pilotjahr 2018 wurden nach und nach in allen IQ Landesnetzwerken Beratungsstellen eingerichtet, die sich speziell an Geflüchtete richten. Die Projekte orientieren sich an den Erfahrungen des DGB-Projekts Faire Mobilität und anderer gewerkschaftsnaher Beratungsstellen für EU-Beschäftigte.

Die Faire Integration-Stellen haben den Auftrag, Beratung und Unterstützung zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen für Geflüchtete anzubieten. Besonders die Themen, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen z. B. Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung, spielen hier eine zentrale Rolle.

Vorhandener Beratungsbedarf

Von Ende 2017 bis 17. Juli 2018 wurden insgesamt 375 Beratungen in den derzeit insgesamt zwölf aktiven Beratungsstellen, von denen einige erst kürzlich ihre Arbeit aufgenommen haben, dokumentiert, davon 243 Erst- und 132 Folgeberatungen. Mehr als die Hälfte aller Erstberatungen fand Face-to-Face statt. Telefonische Kontakte in diesem Zeitraum machen weitere 18 Prozent aus. Rund 30 Prozent aller Erstberatungen fanden in arabischer Sprache statt. Von den Ratsuchenden ging die Hälfte einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (davon rund ein Fünftel in einer Leiharbeit). Rund ein Viertel war bzw. ist erwerbslos. Die Ratsuchenden kommen aus insgesamt 41 unterschiedlichen Herkunftsländern. Die meisten sind aus Syrien, Afghanistan, Eritrea und Irak.

Die Erstberatungen richteten sich vor allem auf Fragen zum Entgelt, zum Arbeitsvertrag, zu einer erfolgten Kündigung oder zum Aufenthaltsstatus. In 70 Prozent der Fälle handelte es sich dabei um die Nachfrage nach und die Weitergabe von Informationen. Die Überprüfung von Verträgen, Ansprüchen etc. erfolgte in fast 40 Prozent der Erstberatungen.

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